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Obrigkeitsstaat: Alle unter einen Helm und Schutz (Bild ebmeierjochen)

Die Ärzte als hoheitliche Spritzen-Knechte obrigkeitsstaatlicher Impf-„Beglückung“

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9.10.2025, dass Ärzte für Impfschäden aus den in der Corona-Pandemie vorgenommenen „Schutzimpfungen“ privat nicht haften, sondern der Staat, entstammt einem antidemokratischen Obrigkeitsstaats-Verständnis. Damit wird jeder Arzt zum gelenkten staatlichen Impf-Werkzeug. Und das totalitäre Gesundheitssystem einer sich zur absoluten Fürsorge-Herrschaft aufblähenden Parteien-Oligarchie wird noch komplettiert. Solche Richter haben den Übergang vom allseitigen staatlichen Machtanspruch zur Demokratie, die auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der freien Individualität beruht, noch immer nicht vollzogen. Sie sind deren rückwärtsgewandte Feinde.

Die Schadensersatz-Klage eines Mannes, der seit der dritten „Schutzimpfung“ an einer schweren Herzkrankheit leidet, gegen die Impf-Ärztin, war schon in den beiden Vorinstanzen, dem Landgericht Dortmund und dem Oberlandesgericht Hamm, erfolglos, heißt es in der Pressemitteilung des BGH.
Eine persönliche Haftung der Ärztin für Impfschäden des Klägers sei zu verneinen, da gemäß Art. 34 Satz 1 GG nur eine Amtshaftung des Staates in