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1. Senat des Bundesverfassungsgerichts, Vorsitz Präsident Prof. Dr. Harbarth, vorher stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Bundestag

Die Blamage des staatsnahen Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 19.11.2021 die Corona-Maßnahmen des Staates und die damit einhergehenden massiven Eingriffe in die Grundrechte des Menschen für verfassungskonform erklärt. Es stützte sich dabei wesentlich auf die „wissenschaftlichen Erkenntnisse“ des staatlichen Robert-Koch-Instituts, die aber – ausweislich der veröffentlichten RKI-Protokolle – nicht auf Wissenschaft, sondern auf Anordnungen der Regierung beruhten! Das ist eine ungeheure Blamage des höchsten Gerichts. Und sie entlarvt die verfassungswidrige Verflechtung von Wissenschaft, Staat und Justiz. Der Staat korrumpiert die („freie“) Wissenschaft, und das Gericht entscheidet aufgrund der Daten des Staates zugunsten des Staates.

Der wachsame Dr. Gunter Frank, Autor des an die Wurzeln gehenden Buches Das Staatsverbrechen, hat am 5.8.2024 auf Achgut 1 die damalige Entscheidung des obersten Gerichts in Erinnerung gerufen und die Notwendigkeit betont, dass sie im Lichte der RKI-Protokolle revidiert werden müsse. Dr. Frank zitierte aus der Begründung (Rn. 178) des Gerichts:

„Der sachlich fundierte Umgang mit einer neuartigen globalen Pandemie ist insofern gerade davon geprägt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, auf die Maßnahmen gestützt werden, die Eingriffe in Grundrechte bewirken, fortlaufend gewonnen, aufbereitet und auch korrigiert werden. Hier hat der Gesetzgeber mit