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Die Justiz in der gleichschaltenden Obhut von Exekutive und Legislative

Wir erleben im gegenwärtigen Corona-Totalitarismus, wie die Justiz als rechtsstaatliche Korrektur von Legislative und Exekutive weitgehend ausfällt. Das ist kein Wunder, denn die Judikative, die nach dem Grundgesetz von Legislative und Exekutive unabhängig sein soll, ist es in Wahrheit nicht. Politiker aus Legislative und Exekutive wählen die wichtigen Richter der obersten Bundesgerichte, welche die Rechtsprechung der gesamten Gerichtsbarkeit prägen, nach parteipolitischen Gesichtspunkten aus. Und die Ministerien der Exekutive stellen alle Richter der übrigen Gerichte ein, die zu ihnen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, das dem Beamtenverhältnis ähnelt. Von einer rechtsstaatlichen Gewaltenteilung kann hier keine Rede sein.

Eingliederung in die Verwaltung der Exekutive

Sämtliche Gerichte sind in die Verwaltung der Exekutive eingegliedert: die ordentlichen Gerichte in die Verwaltung des Justizministeriums, die Verwaltungsgerichte in die des Innenministeriums, die Arbeitsgerichte in die des Arbeitsministeriums usw. Das heißt: Der jeweilige Minister wählt aus und ernennt die Richter und die Gerichtsleiter, bestimmt die Art und