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Die Landesmedienanstalten als Zensurbehörden und das Vorgehen gegen Multipolar  

Nachdem Multipolar durch Veröffentlichung der RKI-Protokolle die Vortäuschung einer Corona-Pandemie durch die Regierung und die damit verbundenen Staatsverbrechen enthüllt hatte, wirft die Landesmedienanstalt NRW dem Magazin jetzt unvermittelt „Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt“ vor und droht schriftlich mit einem „förmlichen Verwaltungsverfahren“. Man merkt, das ist kein Zufall. Die politische Klasse formiert sich. Bemängelt werden teils mehrere Jahre alte Beiträge, die die Regierungssicht auf Corona in Frage stellen. Wer sind die Landesmedienanstalten? Und was hat es mit der Kontrolle der „journalistischen Sorgfalt“ auf sich?

Landesmedienanstalten

Die Landesmedienanstalten sind in Deutschland Aufsichtsstellen für private Radio- und Fernsehprogramme und – was uns hier beschäftigt – für Telemedien. In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es eindeutig: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“