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E-ID: Ein digitaler Trojaner Swiss Made

Die Vorlage zum E-ID-Gesetz wird fast allseitig gepriesen, obwohl einige wichtige Fragen ungeklärt sind. Was als komfortables digitales Gadget verkauft wird, bildet die Grundlage für weiteren Zwang. Ein Kommentar zur Abstimmung vom 28. September.

Am 28. September 2025 wird über das E-ID-Gesetz abgestimmt. Bereits 2021 war der elektronische Identitätsnachweis Teil einer eidgenössischen Vorlage. Damals entschied sich das Stimmvolk dagegen. Kritisiert wurde vor allem, dass die Infrastruktur von privaten Dienstleistern bereitgestellt worden wäre. Dies ist auch der markanteste Unterschied zur bevorstehenden Abstimmungsvorlage. Neu soll der Staat die Software und Infrastruktur entwickeln und betreiben.

Drei Tage nach der Abstimmung vom 7. März 2021 reichte Gerhard Andrey, Freiburger Nationalrat der Grünen