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E-ID-Gesetz ist wirtschaftsfeindlich

Trotzdem wirbt Wirtschaft dafür. Sie übersieht massive Mängel, zudem könnten Herausgeber von E-IDs im Ausland landen.

Das E-ID-Gesetz, worüber die Schweiz am 7. März 2021 abstimmt, sollte den Umgang mit einer elektronischen Identität (E-ID) und die elektronische Identifizierung regeln.

Regeln sollten in einer liberalen Gesellschaft Rechtssicherheit schaffen. Was eine elektronische Identität, kurz E-ID, ist, wird jedoch im Gesetz nicht definiert. Folglich bleibt der Haftungsumfang im Umgang mit der E-ID ungewiss.

Bei der Haftung wird suggeriert, der Inhaber habe die alleinige Verfügungsgewalt gegen Missbrauch seiner E-ID inne. Dies widerspricht in vielen Punkten der sicherheitstechnischen Wirklichkeit. Angesichts des Haftungsrisikos stellt sich für ein KMU die Frage, ob es eine E-ID verwenden will. 

Ein E-ID-Dienst ist eine Applikation, welche die User anhand deren E-ID elektronisch identifizieren möchte: ein online Shop, das eBanking.

Das Gesetz regelt jedoch die Beziehung zwischen E-ID-Herausgeber und E-ID-Dienst nicht. Das ist, als ob der Kaufvertrag gemäss Obligationenrecht (OR) die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer nicht im Ansatz beschreiben würde.

Rechte und Pflichten, wie die elektronische Identifizierung zu einem E-ID-Diens