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Es kommt darauf an, wer den „Hitlergruß“ zeigt

Peter Haisenko 

Wenn man mit dem ausgestreckten rechten Arm auf etwas über der Horizontlinie deutet, muss man darauf achten, dass niemand mit einem Fotoapparat in der Nähe ist. Ein Bild davon könnte als „Hitlergruß“ interpretiert werden. Es sei denn, man ist in der „richtigen“ Partei. 

Ein AfD-Landtagsabgeordneter, Wilko Möller, wurde vom Landgericht Frankfurt (Oder) im Februar 2026 verurteilt, weil ein Wahlplakat aus dem Brandenburg-Wahlkampf 2024 den Eindruck eines Hitlergrußes erwecke. Das Gericht sah darin das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) und verhängte eine Geldstrafe von rund 11 600 €. Der mitangeklagte Grafiker wurde hingegen freigesprochen und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel eingelegt werden sollen. Interessant daran ist auch, dass es sich