Die Europäische Union behauptet seit Jahren, Demokratie, Meinungsfreiheit und Pluralismus zu verteidigen. Doch das jüngste Urteil des Gerichts der Europäischen Union zum Verbot von RT wirft eine unbequeme Frage auf: Verteidigt Brüssel noch die Freiheit der Bürger – oder inzwischen vor allem die Kontrolle über den Informationsraum?
Das Urteil ist weit mehr als eine Entscheidung über einen russischen Staatssender. Es markiert einen Wendepunkt.
Erstmals bestätigt ein höchstes EU-Gericht, dass nicht nur Fernsehsender, sondern auch frei zugängliche Webseiten und private Betreiber unter das Sanktionsregime fallen können. Wer Inhalte eines sanktionierten Mediums öffentlich verbreitet, kann sich künftig erheblichen rechtlichen Risiken aussetzen.
Bemerkenswert ist dabei, was das Gericht gerade nicht verlangt.
Es wird nicht geprüft, ob ein Video oder Artikel wahr oder falsch ist. Es wird nicht untersucht, ob eine konkrete Behauptung nachweislich Desinformation enthält. Es genügt, dass die Inhalte von einem Medium stammen, das auf der EU-Sanktionsliste steht.
Damit verschiebt sich ein Grundprinzip demokratischer Gesellschaften. Nicht mehr der Inhalt entscheidet darüber, ob Informationen verbreitet werden dürfen – sondern ihre Herkunft.
Der Bürger wird zum „Betreiber“
Besonders brisant ist, dass sich die Entscheidung nicht ausschließlich gegen große Medienkonzerne richtet.
Im zugrunde liegenden Verfahren standen Privatpersonen im Mittelpunkt, die RT-Inhalte öffentlich zugänglich gemacht hatten. Nach Auffassung des Gerichts können auch sie als Betreiber im Sinne der Sanktionen gelten.
Damit rückt erstmals der normale Internetnutzer in den Fokus.
Der EuGH stellt klar: Wer Inhalte eines von der EU sanktionierten Mediums öffentlich verbreitet, kann als „Betreiber“ im Sinne der EU-Sanktionen gelten – unabhängig davon, ob die Inhalte wahr oder falsch sind.
Angst vor der freien Information?
Natürlich argumentiert die EU, RT sei ein Instrument russischer Staatspropaganda. Doch genau hier beginnt die eigentliche Debatte.
Eine Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass sie Propaganda mit Gegenargumenten bekämpft – nicht mit Verboten. Sie vertraut darauf, dass Bürger unterschiedliche Quellen vergleichen und sich selbst ein Urteil bilden können. Wenn stattdessen Informationen allein aufgrund ihrer Herkunft aus dem öffentlichen Raum entfernt werden, entsteht ein gefährlicher Präzedenzfall.
Heute betrifft es russische Staatsmedien.
Morgen vielleicht andere ausländische Sender.
Und übermorgen kritische Plattformen, alternative Medien oder unbequeme Journalisten.
Wer garantiert, dass die einmal geschaffenen Instrumente künftig nicht auch gegen andere eingesetzt werden?
Telegram und X zeigen die Grenzen der Kontrolle
Gleichzeitig offenbart das Urteil ein weiteres Problem.
Während Webseiten juristisch leichter greifbar sind, verbreiten sich dieselben Videos innerhalb von Sekunden über Telegram, X oder andere soziale Netzwerke weiter. Kanäle werden gesperrt, neue entstehen. Inhalte werden kopiert, gespiegelt und erneut veröffentlicht.
Der Informationsfluss lässt sich im digitalen Zeitalter kaum vollständig kontrollieren. Je stärker Regierungen versuchen, ihn zu regulieren, desto stärker verlagert er sich auf alternative Plattformen.
Die Schweiz – ein Störfaktor für Brüssel?
Besonders interessant ist die Rolle der Schweiz.
Da sie nicht Mitglied der Europäischen Union ist, gilt das EuGH-Urteil dort nicht unmittelbar. Schweizer Medien unterliegen grundsätzlich dem Schweizer Recht. Genau das könnte künftig zu einem politischen Spannungsfeld führen.
Denn eine in der Schweiz betriebene Webseite kann weltweit gelesen werden – auch innerhalb der EU. Die Informationen machen an der Grenze nicht halt. Das stellt die europäische Regulierung vor ein Dilemma: Das Internet kennt keine Schlagbäume.
Die eigentliche Entwicklung
Wer die letzten Jahre betrachtet, erkennt ein Muster. Der Digital Services Act, Diskussionen über Altersverifikation, Upload-Kontrollen, Plattformhaftung, Desinformationsbekämpfung, verschärfte Aufsicht über soziale Netzwerke und nun die Ausweitung des RT-Verbots auf Webseiten – all diese Maßnahmen folgen derselben Logik.
Der digitale Informationsraum soll zunehmend reguliert werden.
Befürworter sehen darin einen notwendigen Schutz gegen ausländische Einflussnahme und koordinierte Desinformation. Kritiker hingegen erkennen eine schleichende Entwicklung, bei der immer häufiger staatliche Stellen oder große Plattformen darüber entscheiden, welche Informationen sichtbar bleiben und welche verschwinden.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob RT ein Propagandamedium ist.
Die entscheidende Frage lautet vielmehr:
Wie viel Macht sollte eine politische Institution darüber besitzen, festzulegen, welche Informationen ihre Bürger sehen dürfen – und welche nicht?
Denn Geschichte zeigt immer wieder: Freiheit beginnt dort, wo Menschen selbst entscheiden dürfen, welche Informationen sie lesen. Und sie endet dort, wo politische Institutionen diese Entscheidung für sie übernehmen.
Wenn man dieses Urteil in den größeren Zusammenhang der europäischen Digitalpolitik stellt, wird deutlich: Es geht längst nicht mehr nur um RT. Es geht um die Frage, wie offen der digitale Informationsraum in Europa künftig noch sein wird.


