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EU verschiebt Einführung des biometrischen Reisesystems ETIAS auf 2025

EU verschiebt Einführung des biometrischen Reisesystems ETIAS auf 2025

Die Einführung des europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) wird nun voraussichtlich im Mai 2025 beginnen, berichtet BTN Europe unter Berufung auf Schengen Visa Info. Die jüngste Verzögerung wurde von der Europäischen Kommission jedoch nicht bestätigt.

Offiziellen Quellen zufolge hängt die Verzögerung von ETIAS mit Verzögerungen bei der vollständigen Inbetriebnahme des EU-Einreise-/Ausreisesystems zusammen, das sicherstellen soll, dass die EU-Mitgliedstaaten bei der Verwaltung ihrer Grenzen verstärkt biometrische Technologien einsetzen. Auch technische Probleme wurden für die Situation verantwortlich gemacht.

Ein anonymer EU-Beamter wird mit den Worten zitiert, man habe gehofft, ETIAS bis Ende dieses Jahres, spätestens aber Anfang 2024 in Betrieb nehmen zu können. Im Jahr 2022 wurde der Start um sechs Monate auf November 2023 verschoben.

Die Entwicklung des Projekts bedeutet jedoch, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden kann”, sagte der Beamte und deutete damit die Möglichkeit einer weiteren Verschiebung des ETIAS-Starttermins über 2025 hinaus an.

Mit ETIAS sollen die Regeln für die Einreise in die Europäische Union für Bürger aus mehr als 60 visumfreien Ländern geändert werden. Sie müssen die Genehmigung ohne biometrische Daten beantragen, aber bei der Einreise in den Schengen-Raum werden biometrische Daten verlangt.

Großbritannien stellt Plan für EU-Niederlassungsprogramm vor

Antragsteller im Rahmen des EU-Niederlassungsprogramms, die im Vereinigten Königreich die App “EU Exit: ID Document Check” nutzen, wurden darüber informiert, dass die Identitätsphase des Antragsverfahrens über die mobile App abgeschlossen werden kann.

Nach Angaben der britischen Behörden hilft die App dabei, die Echtheit des Ausweises des Antragstellers zu überprüfen, berichtet Schengen Visa Info.

Das EU-Settlement Scheme ist ein Programm, das es EU-Bürgern und ihren Familien ermöglicht, auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU im Land zu bleiben.

Antragsteller müssen einen biometrischen Reisepass eines EU-Landes, Liechtensteins, Islands, Norwegens oder der Schweiz oder eine biometrische Aufenthaltskarte des Vereinigten Königreichs vorlegen und sicherstellen, dass das vorgelegte Ausweisdokument von der Anwendung gelesen werden kann.

Sie können auch ein Foto Ihres Reisepasses mit der Kamera Ihres Mobiltelefons machen und sicherstellen, dass die gesamte Seite des Dokuments in den Rahmen der Kamera passt.