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Europäische Rechtsverfahren geben Hoffnung für Opfer von Corona-Impfschäden

Toine de Graaf

Opfer mit Impfschäden erhalten Zugang zu Herstellerdaten

Es zeichnet sich Hoffnung für Europäer mit schweren Impfschäden nach einer Corona-Impfung ab: In Griechenland hat ein Richter eine Schadensersatzzahlung von 300.000 Euro an die Hinterbliebenen eines Impfopfers zugesprochen. Dies ist soweit bekannt das erste Mal in einem EU-Land. Auch in Deutschland scheint die Rechtsprechung zu „kippen“, und BioNTech – zusammen mit Pfizer verantwortlich für den meistverwendeten mRNA-Impfstoff innerhalb der EU – wird langsam in die Defensive gedrängt.

„Es beginnt“, berichtete der schwedische Journalist Peter Imanuelsen letzte Woche auf seinem Substack „The Freedom Corner with PeterSweden“. „Gericht ordnet Schadensersatz für Impftoten an.“ Anlass war ein Urteil eines Gerichts in Athen, das den griechischen Staat zur Zahlung von 300.000 Euro Schadensersatz an die Hinterbliebenen eines Impfopfers verurteilte: 120.000 an den Witwer und 90.000 an seine beiden Töchter.

Ihre Mutter starb 2021 an vakzininduzierter immuntrombotischer Thrombozytopenie (VITT), einer sehr seltenen, aber schwerwiegenden Nebenwirkung vor allem der Corona-Impfstoffe von AstraZeneca und Janssen. Das Gericht urteilte, dass ein direkter ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung von AstraZeneca und dem Tod der Frau besteht. Sie hatte keine anderen Grunderkrankungen oder gesundheitlichen Probleme. „Mit anderen Worten: Sie war kerngesund, bevor sie die Spritze erhielt“, so Imanuelsen.

Er nennt es ein „bahnbrechendes Urteil“, weil erstmals ein europäischer Staat für Schäden verantwortlich gemacht wird, die durch Gesundheitspolitik entstanden sind. Die Verteidigung führte im Namen der griechischen Regierung an, dass die Corona-Impfung „freiwillig“ gewesen sei und der Staat daher nicht haftbar gemacht werden könne. Dem folgte der Richter nicht, da der Staat eine zentrale Rolle bei der Organisation und Durchführung der Impfkampagne gespielt und die Impfungen als Teil seiner Gesundheitspolitik stark gefördert hatte. Der Beitrag von Imanuelsen wurde schnell von alternativen Medien übernommen. Diese weisen darauf hin, dass dieses Urteil positive Auswirkungen auf ähnliche Fälle in anderen europäischen Ländern haben könnte und dass es die Tür für neue Schadensersatzforderungen öffnet.

Griechenland ist nicht das einzige europäische Land, in dem die Rechtsprechung zu „kippen“ scheint: Auch in Deutschland ist etwas im Gange. Auffällig ist, dass dort der Impfstoffhersteller BioNTech – zusammen mit Pfizer verantwortlich für den meistverwendeten mRNA-Impfstoff innerhalb der EU – langsam in die Defensive gedrängt wird. Dank des deutschen Anwalts Tobias Ulbrich, dessen Beharrlichkeit sogar bis in die USA durchgedrungen ist. Dort lenkte der Investigativjournalist Jon Fleetwood letzte Woche auf seinem Substack die Aufmerksamkeit auf ein Gerichtsurteil in Hamm bei Dortmund.

Ein Oberlandesgericht hob dort kürzlich ein Urteil eines Landgerichts in Arnsberg auf. Dies bedeutet, dass ein männlicher Kläger mit Impfschaden, der rechtlich von der Kanzlei Ulbrich vertreten wird, doch Recht bekommt: Der Richter in Hamm ordnete eine vollständig neue Untersuchung der Beweismittel an. „Dies ist ein wichtiger Sieg für Geschädigte, da es bestätigt, dass Gerichte ihre Forderungen ernst nehmen müssen“, schlussfolgert Fleetwood. Deutsche Richter können sich nicht länger gedankenlos der Sichtweise von BioNTech anschließen. „Die Loyalität gegenüber Pharmaunternehmen muss nun dem gesunden Menschenverstand weichen.“
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Es ist die zweite rechtliche Niederlage für BioNTech innerhalb kurzer Zeit. Mitte April ordnete das Landgericht Aurich bereits an, dass der Impfstoffhersteller 32 Kategorien interner Sicherheits-, Toxizitäts- und Produktionsdaten über seine mRNA-Corona-Impfstoffe übergeben muss. Die Daten betreffen unter anderem Auswirkungen der Lipid-Nanopartikel (in denen die mRNA verpackt ist), Spike-Proteine, die Variation zwischen den verschiedenen Chargen (Partien von Impfstoffen), DNA-Verunreinigung, Biodistribution (Verteilung im Körper) und das Krebsrisiko. Es bedeutet, dass Opfer mit Impfschäden endlich Zugang zu Herstellerdaten erhalten, die ihnen lange Zeit verwehrt wurden. Fleetwood sieht einen Erdrutsch: „Deutsche Gerichte sind nicht länger bereit, Opfer von Impfschäden in eine schwierige Lage zu bringen.“ Er stellt fest, dass der Weg zur wahren Rechenschaftspflicht „ein Stück klarer“ geworden ist. „Pharmaunternehmen können die Daten nicht länger verbergen, und die Opfer müssen nicht länger das Unmögliche beweisen, ohne diese Daten.“

Letzten Montag meldete Ulbrich auf X eine neue Entwicklung: Das Oberlandesgericht Köln bestätigt das Gerichtsurteil in Hamm im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen von zwei Frauen gegen BioNTech. Später in diesem Monat erwartet Ulbrich, mehr dazu berichten zu können.

Interessant ist, wie sich die Verfahren gegen den deutschen Pharmakonzern weiterentwickeln werden, da alles darauf hindeutet, dass letztlich der deutsche Staat bei für Geschädigte günstigen Urteilen wird zahlen müssen. Im März 2023 veröffentlichte das niederländische Woo-Team, unter anderem mit dem Datenanalysten Wouter Aukema, nämlich eine Analyse der ungeschwärzten EU-Imfverträge. Daraus geht hervor, dass jeder EU-Mitgliedstaat, der eine Bestellung beim amerikanisch-deutschen Impfstofflieferanten Pfizer-BioNTech aufgab, „unwiderruflich und unbedingt“ an die Vertragsbedingungen gebunden ist, die den Hersteller unter anderem von der rechtlichen Haftung freistellen. Die EU-Mitgliedstaaten kommen für alle Forderungen Dritter auf, „jetzt oder in der Zukunft“. Selbst im Falle von „grobem Verschulden“ oder einem „fehlerhaften Produkt“, durch das Bürger Schäden erleiden würden. Das Woo-Team schlussfolgerte, dass Pfizer-BioNTech von der EU einen Freibrief erhalten habe.

Die Haftung der EU-Mitgliedstaaten ist zeitlich unbegrenzt und unbegrenzt in der Höhe, nicht begrenzt auf beispielsweise 1 Milliarde Euro. „Dadurch verstehe ich übrigens jetzt besser das Verhalten beispielsweise des Nebenwirkungszentrums Lareb, des College ter Beoordeling van Geneesmiddelen (CBG) und des Gesundheitsministeriums“, sagte Aukema Ende 2024 dazu in der De Andere Krant. „Wenn sie zum Beispiel dem Übersterblichkeitsbericht von Prof. Ronald Meester und Marc Jacobs folgen und die Corona-Impfstoffe fallenlassen würden, geht der niederländische Staat bankrott.“

Einige EU-Länder haben ein Auffangnetz für Opfer mit Corona-Impfschäden, wie Dänemark, Finnland und Frankreich. Die meisten Anträge werden dort jedoch abgelehnt, so eine taiwanesische Studie aus dem Jahr 2025, in der Impfschaden-Entschädigungsprogramme aus vierzehn Ländern weltweit miteinander verglichen wurden. In Dänemark wurden von 3069 eingereichten Impfschadenforderungen 331 genehmigt, was 11 Prozent entspricht. In Finnland waren es 31 Prozent und in Frankreich 27 Prozent.