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Französischer Gesetzesentwurf würde es den Strafverfolgungsbehörden erlauben, Mikrofone bei der Überwachung von Verdächtigen ferngesteuert einzuschalten

Die französischen Senatoren haben grünes Licht für einen polarisierenden Teil des Justizgesetzes gegeben, der es den Strafverfolgungsbehörden erlaubt, heimlich Mikrofone und Kameras auf den Geräten von Verdächtigen einzuschalten. Dies ebnet auch den Weg für einen schnellen Zugriff auf Geolokalisierungsdaten zur Verfolgung von Personen, gegen die ermittelt wird.

Wie das funktioniert: Die Regierung rechtfertigt diesen Schritt als ein Instrument, das speziell im Rahmen des Gesetzentwurfs “Keeper of the Seals” eingesetzt wird. Damit sollen Bild- und Tonaufnahmen von Personen erfasst werden, die mit Terrorismus, organisiertem Verbrechen oder Straftaten in Verbindung gebracht werden.

Die Gegenwehr: Die Verfechter der bürgerlichen Freiheiten halten sich mit ihrer Kritik nicht zurück. Sie warnen davor, dass die Bestimmung jedes Gerät in einen Petzer verwandeln könnte. Die Beobachtungsstelle für digitale Freiheiten nimmt kein Blatt vor den Mund und spricht von einem “Sicherheits-Overkill”.

Schleichende Überwachung: La Quadrature du Net zeigt sich besorgt darüber, wie weitreichend diese Bestimmung sein könnte. Die Gruppe warnt, dass nicht nur Telefone und Computer, sondern auch Babyphone und Fernseher zu Datensammelstellen für die Strafverfolgung werden könnten.

Juristische Adler sind verärgert: Die Pariser Anwaltskammer, ein Gremium, das Rechtsanwälte vertritt, ist in Aufruhr. Sie beklagen, dass die Regierung sie bei der Ausarbeitung des Entwurfs im Regen stehen ließ. “Diese neue Möglichkeit, jedes elektronische Gerät aus der Ferne zu aktivieren, stellt eine besonders schwerwiegende Verletzung des Schutzes der Privatsphäre dar, die nicht durch den Schutz der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt werden kann”, so die Pariser Anwaltskammer. Die Pariser Anwaltskammer läutet auch die Alarmglocken wegen des unklaren Schutzes der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant und bezeichnet dies als “unzulässige Verletzung des Berufsgeheimnisses und der Rechte der Verteidigung”.

Noch im Spiel: Dies ist nicht in Stein gemeißelt. Die Bestimmung könnte noch überarbeitet werden und muss von der Nationalversammlung genehmigt werden, um in Kraft zu treten.

Die Verteidigung der Regierung: Justizminister Eric Dupond-Moretti meint, es bestehe kein Grund zur Panik. Er versichert, dass angemessene Schranken errichtet werden, um Missbrauch zu verhindern. Ein Hauptmerkmal? Jedes Überwachungsangebot im Rahmen dieser Bestimmung muss von einem Richter genehmigt werden.