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Gerichtsurteil Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler

Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte.
Der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien hat hierzu am 09.03.2021 angeregt.

Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen.

Rechtsanwältin Beate Bahner schreibt zu dem Urteil auf Telegram: „Endlich – das absolute Highlight des Monats! Während die Verwaltungsgerichte bislang abblocken und wir mit denselben Argumenten dort bislang verloren haben, trifft ein Familiengericht (erneut in Weimar) eine lang ersehnte und richtige Entscheidung – dieser Beschluss wird Grundlage für alle weiteren Klagen sein, wir bleiben dran und kämpfen weiter“

Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein – sie veröffentlichte auch die Studie: Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit – der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes