Peter Haisenko
Kann es ein Gericht einfacher haben als einen Rechtsbruch zur Anklage zu bringen, wenn der Täter die Tat zugegeben hat? Auf die letzten vier Kanzler der BRD trifft dieser Umstand zu: Rechtsbruch oder zumindest Rechtsbeugung. Allen voran Kanzlerin Merkel. Sie hat die Vorbereitung eines Angriffskriegs gegen Russland zugegeben.
Zum 1.1.2017 hat Kanzlerin Merkel den § 80 des Strafgesetzbuchs streichen lassen. Dieser § stellte die Vorbereitung eines Angriffskriegs unter schwere Strafen. Der § 80 StGB lautete: „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“ Warum hat sie das getan? Für sie selbst kam das nämlich zu spät. Wie sie selbst und selbstherrlich vor zwei Jahren verkündet hatte, waren die Minsker Abmachungen nicht dafür gedacht, Frieden in die Ukraine zu bringen. Vielmehr dienten diese Abmachungen nur dazu, eingekesselte Einheiten von Kiews Mörderbande zu retten und Zeit zu gewinnen, Kiew für einen Angriffskrieg gegen die Oblaste aufzurüsten, die sich in einem völkerrechtskonformen Verfahren


