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Corona-Politik der Schweizer Eidgenossenschaft: Im Februar 2022 ist eine der wichtigsten Klagen der Schweiz eingereicht worden.

Mit über tausend Mitkläger und Anwälten hat am im Februar 2022 die Klägergemeinschaft „Wir Menschen“ beim EFD eine sehr gut fundierte Klage gegen die Beklagte „Schweizer Eidgenossenschaft“ für deren „Corona-Politik“ der vergangenen zwei Jahre eingereicht.

Diese Klage ist insofern hochbrisant, als die beklagte Partei somit den wissenschaftlichen Nachweis eines existierenden Virus erbringen muss.

Diejenigen, die sich mit der „Virus-Theorie“ tiefer beschäftigt haben, wissen genau, zu welchen weltweiten Folgen, sollte dieses für die Kläger positiv ausfallen, dieses Urteil führen könnte.

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Der Verein Wir Menschen hat am 17.02.2022 mit 10’000 Mitstreitenden und seinen Anwälten beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) Klage  gegen die rechts- und verfassungswidrige Corona-Politik der vergangenen zwei Jahre erhoben.

Sämtliche Massnahmen sind sofort zu beenden. Erfolgt innerhalb von drei Monaten keine oder eine negative Stellungnahme im Vorverfahren beim EFD, wird die Klage direkt beim Bundesgericht eingereicht.

Die Klägergemeinschaft Wir Menschen hat am 17.02.2022 mit 10’000 Mitklagenden und ihren Anwälten beim EFD eine umfassende Klage gegen die Corona-Politik der vergangenen zwei Jahre eingereicht:

Unter anderem sei gerichtlich festzustellen, dass:

  • Die durch den Bundesrat erlassenen Corona-Maßnahmen rechtswidrig waren und sind.
  • Die seit zwei Jahren eingesetzten PCR-Tests keine epidemiologisch relevante Aussagekraft haben.
  • Das vom Bundesrat als Zentrum der sogenannten „Pandemie“ erklärte Virus „SARS-CoV-2“ bis heute nicht isoliert und biochemisch charakterisiert werden konnte. Ohne Kontrollversuche fehlt zudem jeder Nachweis für dessen Eigenschaft als Krankheitserreger, selbst wenn man meint, auf dessen Isolation verzichten zu können.
  • Der Bundesrat zu verpflichten sei, alle freiheitsbeschränkenden Massnahmen sofort zu beenden, um auf diese Weise seiner Pflicht zur Schadensminderung nachzukommen.
  • Den Klägern geht es nicht um Geld. Sie verlangen als Schadenersatz nur einen symbolischen Betrag von je einem Franken, vor allem aber Genugtuung durch das beantragte Feststellungsurteil des Bundesgerichts.
  • Mehr in der Quelle zu finden.