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Impfpflicht ist der Zwang des Wahnsinns, „mit Leben und Gesundheit russisches Roulette zu spielen“

Aus fundmentalen verfassungsrechtlichen Gründen ist eine „Impf“-Pflicht ausgeschlossen, erst recht, wenn es sich wie bei den derzeitigen erstmals verwendeten mRNA-Substanzen, die als Impfstoffe ausgegeben werden, nicht um Impfstoffe im herkömmlichen Sinne handelt, und die „Impfung“ in Wahrheit eine experimentelle „Gentherapie“ bedeutet. Eine solche „Impf“-Pflicht ist verfassungswidrig und von vorneherein nichtig. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat einige wesentliche rechtliche Argumente zusammengefasst, „da so viele Menschen mittlerweile in Sorge sind, dass eine allgemeine Impfpflicht kommen und ihr Leben zerstören könnte“. Die Veröffentlichung geschieht hier in seinem Interesse und mit seiner Zustimmung.* (hl)

Von Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt

Warum aus juristischen Gründen eine allgemeine/ generelle „Impf“-Pflicht nicht möglich ist, vor allem dann,  wenn diese „Impfung“ in Wahrheit eine Art „Gentherapie“ ist.

Eine solche „Impf“-Pflicht wäre evident verfassungswidrig und nichtig und somit für niemanden verpflichtend.
Jede Form der (versuchten) Nötigung zu einer solchen Impfung wäre strafbar!

I.
Jedwede Form von Impfpflicht verletzt insbesondere die Würde eines