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Impfung von Jugendlichen und Kindern: Die Schweiz versinkt in Verantwortungslosigkeit und Schamlosigkeit

Mithilfe von Deep.com übersetzt.

anthropo-logiques.org: Während die WHO gerade von der Gen-“Impfung” für Jugendliche unter 18 Jahren abgeraten hat (angesichts der Risiken dieses Experiments für einen zweifelhaften Nutzen), hat die Schweiz den Bissen zwischen die Zähne genommen und versinkt immer tiefer in ihrem unverantwortlichen Taumel.

Gesteuert von “Expertenkreisen” voller Interessenkonflikte, die nichts anderes sind als Handlanger der Pharma-Impfstoff-Lobbys, setzt sich das BAG damit über eine lange Reihe von Normen, Regeln und ethischen Sicherungen hinweg wie ein Heer von Piraten, die nach Rum und Blut dürsten.

Und das, während überall auf der Welt Warnungen aufeinander folgen, die zeigen, dass “Impfen” weder sicher noch wirksam ist, wie es auf der Grundlage der alleinigen Veröffentlichungen von Pharmafirmen, die im letzten Jahrzehnt wiederholt, für eine lange Reihe von Verbrechen verurteilt wurden.

Schlimmer noch: Das BAG listet auf seiner Website “Zwölf Verschwörungsmythen” auf, die in seinen Augen offensichtlich falsch sind und von den Hauptakteuren der systemischen Korruption “geleugnet” werden … wohl wissend, dass zehn dieser Propagandatitel durch eine Flut von Veröffentlichungen zerschlagen werden. Wie die absurden Behauptungen, dass die Impfstoff-RNA an der Injektionsstelle verbleiben würde (!) oder dass sie auf keinen Fall in die DNA retro-transkribieren könnte, wo wir doch seit langem wissen, dass dieses Phänomen existiert… und dass es für Sars-CoV-2 tatsächlich bestätigt ist!

Kurz gesagt, die Wissenschaftler im Verderben sagen alles und jedes, während sie gegen die “Verschwörungen” argumentieren, während sie selbst in voller konspirativer Trance sind, mit dem Tod von Kindern und Jugendlichen in reinem Schlüsselverlust als direkte Folge ihrer Prostitution.

Um nicht übertroffen zu werden, behaupten dieselben “Experten”, dass Kinder im Alter von 10 oder 12 Jahren (ordnungsgemäß propagiert) einwilligen können, mit dem experimentellen Brei geimpft zu werden, sogar gegen den Rat ihrer Eltern, wenn sie es wünschen!

Diese Schande führte außerdem zu der richtigen Reaktion von Juristen und Anwälten, die an die engagierte Verantwortung der Ärzte erinnerten, die bei Unfällen von Minderjährigen von diesem Experiment dafür haften werden. Da sich weltweit Berichte über Todesfälle und schwerwiegende Folgen von “Impfungen” in noch nie dagewesenem Ausmaß vermehren, weisen Koryphäen (wie der Erfinder der RNA-Impfstoffe selbst, Dr. Robert Malone) darauf hin, dass das Spike-Protein tatsächlich zytotoxisch ist und dass die derzeitigen Experimente gegen die Bioethik verstoßen, setzen sie ihr makabres Bacchanal ohne Glauben und Gesetz fort.

Wie viele Kinder müssen sterben, um auch nur einen Anschein von gesundem Menschenverstand und Integrität wiederherzustellen?

Auf der ermutigenden Seite ist neben der WHO-Richtlinie, die keine Gen-“Impfung” für Kinder unter 18 Jahren empfiehlt, die gesunde Besonnenheit von Staatsrätin Maura Poggia in Genf zu nennen, die keinen Druck auf Jugendliche ausüben will, sich “impfen” zu lassen.

Nachdem er “Fachleute konsultiert” hatte, unterschied sich der Staatsrat deutlich von seiner Waadtländer Amtskollegin Rebecca Ruiz, indem er in den Kolumnen von 24 Heures und der Tribune de Genève vom 19. September eine sehr gemäßigte Haltung zur Impfung von Jugendlichen einnahm.

Der Abgeordnete ist der Meinung: “Je älter man wird, desto sorgfältiger muss die Bilanz der Vor- und Nachteile abgewogen werden. “Er spricht sogar von einer “natürlichen Immunisierung” für junge Menschen (es sei denn, sie sind gefährdet oder haben Verwandte, die es sind), weil sie “weniger wahrscheinlich Opfer einer schweren Form des Coronavirus werden”.

Auch wenn die einzig sinnvolle Maßnahme darin bestünde, dieses sinnlose russische Roulette sofort zu stoppen und Kranke frühzeitig zu behandeln (mit einer geschätzten Erfolgsquote von 60 bis 85% trotz der käuflichen Dementis der Zununiversitätskliniken), sind diese Vorkehrungen besser als nichts.

Ich veröffentliche hier, mit Dank an die Verfasser, einen Brief verschiedener Gruppen an unseren unverantwortlichen Gesundheitsminister, gefolgt von einer Zusammenfassung eines Rechtsgutachtens zur Frage der Unterscheidung von Minderjährigen. Ärzte mit juckenden Nadeln täten gut daran, diese Elemente zur Kenntnis zu nehmen, bevor sie sich auf medizinische Handlungen einlassen, die sich gegen sie wenden könnten…

Impfung von Kindern unter 18 Jahren

Als Präsidenten der unterzeichnenden Kollektive möchten wir zum Ausdruck bringen, dass wir mit den jüngsten Aussagen des BAG bezüglich der Impfung von Kindern unter 18 Jahren gegen die Covid-19-Krankheit nicht einverstanden sind. So hat das BAG in seinem Schreiben “Informationen für Covid-19-Impfung” vom 5. Mai 2021 erklärt, dass urteilsfähige Kinder ab dem 10. Lebensjahr selbständig, d.h. unabhängig von der Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter, über eine Impfung entscheiden können.

Es scheint, dass das BAG es eilig hatte. Wir möchten das BAG daran erinnern, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach internationalen und verfassungsrechtlichen Standards einen größeren Schutz benötigen, der nur von den Erziehungsberechtigten geboten werden kann, insbesondere bei bestimmten medizinischen Entscheidungen, die sie betreffen. Daher und in Übereinstimmung mit dem beigefügten Rechtsgutachten von CHAPPAZ/NANCHEN/VOUTAT möchten wir das BAG darauf aufmerksam machen, dass für die Impfung eines jeden Minderjährigen, auch eines einsichtsfähigen, die schriftliche Zustimmung des Minderjährigen und des Inhabers der elterlichen Sorge erforderlich ist. In jedem Fall kann nur ein Arzt, der den Minderjährigen besonders gut kennt, dessen Einsichtsfähigkeit beurteilen.

Darüber hinaus muss die Einwilligung in Kenntnis der Sachlage erfolgen. Die Informationen, die dem Minderjährigen und seinem gesetzlichen Vertreter gegeben werden, müssen sich daher auf das individuelle Nutzen-Risiko-Verhältnis beziehen. Menschen unter 18 Jahren, die bei guter Gesundheit oder ohne fortschreitende Erkrankung sind, haben jedoch kein Risiko, an der Krankheit zu sterben oder eine schwere Komplikation zu erleiden. Der Nutzen der Impfung für Minderjährige ist daher völlig gleich Null. Andererseits zeigen Pharmakovigilanzdaten, dass Minderjährige mit einer Komorbidität ein 60-fach höheres Sterberisiko haben als Minderjährige mit einer Covid-19-Erkrankung, und da in der Schweiz noch kein gesundes Kind an Covid-19 gestorben ist, ist das Risiko der Impfung noch größer1. Dieses individuelle Risiko ist ethisch nicht zulässig, insbesondere dann nicht, wenn es zum Schutz von Risikopersonen, d. h. von Menschen über 65, eingegangen wird.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Zustimmung des Minderjährigen und seines gesetzlichen Vertreters ebenfalls freigegeben werden muss: Sie muss frei von jeglichem Druck, Drohung oder Zwang sein. Die unterzeichnenden Personen sprechen sich daher entschieden dagegen aus, dass die Impfung gegen Covid-19 bei Minderjährigen im schulischen Umfeld oder in einer Impfstelle durchgeführt wird, da diese Orte einem starken sozialen Druck ausgesetzt sind. Nur ein individuelles Gespräch, mit Zeit zum Nachdenken, kann eine freie Zustimmung garantieren.

Wir möchten daher noch einmal unsere Empörung über die Methoden dieser Politik der Impfung von Minderjährigen, auch von urteilsfähigen, bekräftigen. In jedem Fall werden wir nicht zögern, im Falle der Impfung eines Minderjährigen, auch eines einsichtsfähigen und unabhängig von seinem Alter, alle möglichen rechtlichen Mittel einzusetzen.

Die Rechtmäßigkeit der Entscheidung, Impfungen für Minderjährige zuzulassen, die strafrechtliche, zivilrechtliche und ethische Verantwortung des impfenden Arztes, die Verantwortung der Schulbehörden, der kantonalen und eidgenössischen Behörden und sogar die strafrechtliche Verantwortung der Inhaber der elterlichen Gewalt werden systematisch untersucht und vor Gericht gebracht.

In der Hoffnung, dass unser Standpunkt Gehör findet und Sie die neuen Empfehlungen, die für die Gesundheit unserer Kinder notwendig sind, umsetzen, senden wir Ihnen, sehr geehrter Herr, unsere herzlichen Grüße.

Im Namen der Verbände:

RECHTSGUTACHTEN :
Der Akt der Impfung bei Minderjährigen, insbesondere gegen COVID-19: Wer entscheidet und unter welchen Bedingungen?

Zusammenfassung

Im Mai 2021 erklärte das BAG, dass einsichtsfähige Minderjährige ab dem 10. Lebensjahr allein in den Akt der Impfung gegen die Krankheit COVID-19 einwilligen können. Diese Aussage beruht unseres Erachtens nicht auf einer vollständigen rechtlichen Argumentation und ist daher falsch.

Feststellung der Urteilsfähigkeit eines Minderjährigen in Bezug auf eine medizinische Behandlung

Die elterliche Autorität überträgt den Eltern viele Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Kindern, einschließlich der Verantwortung, deren Integrität zu schützen (siehe oben 2. Elterliche Autorität). Während die Inhaber der elterlichen Sorge das Recht behalten, in den meisten Angelegenheiten für ihr Kind zu entscheiden, kann ein einsichtsfähiger Minderjähriger jedoch grundsätzlich seine höchstpersönlichen Rechte allein – und gegen den Rat seiner Eltern – ausüben, einschließlich des Rechts, in eine medizinische Behandlung einzuwilligen.