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Insgeheime Gesetzesänderung: Homeoffice setzt Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft

ie denken immer noch, Ihre Wohnung sei unverletztlich, deren Unverletztlichkeit im Grundgesetz garaniert?

Art 13: (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Sie irren sich.

Sie denken, das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) diene nur dazu, wie in §1 Abs. 1 angegeben, “Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern”?

Sie irren sich.