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Justiz ebnet Weg für E-ID

Staatsräson schlägt Rechtsstaat: Das Schweizer Bundesgericht wirft Prinzipien über Bord, wenn es politisch opportun ist.

Michael Straumann

Der 21. April war ein weiterer ernüchternder Tag für den Schweizer Rechtsstaat. Das Bundesgericht wies sämtliche Beschwerden der Gegner des E-ID-Gesetzes ab, die unlauteres Verhalten im Abstimmungskampf gerügt hatten. Im September 2025 hatte die Schweizer Bevölkerung erneut über die Einführung einer elektronischen Identität abgestimmt. Das Resultat fiel extrem knapp aus: 50,39 Prozent Ja standen 49,61 Prozent Nein gegenüber – ein Unterschied von lediglich 21’000 Stimmen.