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Kann man ein Bundesamt vor Gericht stellen?

Ich gebe die Antwort auf meine Frage gleich selbst: Nein, kann man nicht. Höchstens einzelne Repräsentanten. Aber ich frage aus einem bestimmten Grund. Bis heute preist das Bundesamt für Gesundheit die «Impfung» gegen Covid-19 für Kinder als «sehr wirksam und sicher». Das ist mutig. Oder besser: fahrlässig.

Bis zum 24. Februar 2023 gab es in der Altersgruppe 2 bis 11 Jahre 18 Fälle von Impfnebenwirkungen. Bei den 12- bis 17-Jährigen waren es 190. Die Zahlen sind eigentlich wertlos, weil man in aller Regel mit dem Kopf unter dem Arm beim Arzt erscheinen und gleichzeitig belegen muss, dass das unmittelbar nach der Spritze geschah, um überhaupt eine Chance darauf zu haben, dass es als Impfschaden dokumentiert wird. Die wirkliche Zahl dürfte weit höher liegen.

Aber viel entscheidender: Jeder Fall ist