Schaut man sich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU von 2018 genauer an, so findet man Regelungen, die einen elektronischen Impfpass vorbereiten und sehr schön mit dem Known Traveller Prinzip von Weltwirtschaftsforum, Accenture und Co. harmonieren.
Die DSGVO wurde im Mai 2018 verabschiedet. Das Known Traveller Digital Identity-Konzept wurde zu Jahresanfang 2018 auf der Jahrestagung des Weltwirtschaftsforums in Davos vorgestellt. Die Roadmap der EU-Kommission zum EU-weiten elektronischen Impfpass stammt ebenfalls aus dem Jahr 2018.
Und so ist es vielleicht kein Zufall, dass das DSGVO-Gesetz Formulierungen enthält, die diesen Projekten Freifahrtscheine geben. Darauf hat mich Lars Kühl aus Hamburg aufmerksamerweise hingewiesen.
In Artikel 1 Abs. 2 des DSGVO-Gesetzes heißt es, dass die DSGVO die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen schütze, insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Im folgenden Absatz 3 wird aber direkt verfügt, dass diese Grundrechte hinter dem freien Verkehr personenbezogener Daten zurückstehen müssen. Wörtlich: