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Meldestellen und Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Meldestellen und Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Muss Julian Assange, von der US-Justiz verfolgt, im Gefängnis sitzen, um eine gutmenschliche Begründung für das Hinweisgeberschutzgesetz und die in seinem Schatten aufblühenden Meldestellen abliefern zu können?

Ist Julian Assange auf der Staatsgeheimnis-Seite quasi der Ersatz für die Kinderpornografie, in der  die immer weiter ausufernden Überwachungs- und Schnüffelaktivitäten der Behörden auf der Privatgeheimnis-Seite ihre Rechtfertigung finden sollen?

Die Provokation liegt nicht in den Fragen.

Es ist das Offenkundige, das provoziert.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist die Umsetzung so genannen „Europäischen Rechts“ in deutsches Recht. Es handelt sich dabei um die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019. Die EU setzt sich damit dafür ein, dass Hinweisgeber geschützt werden, die Verstöße gegen EU-Recht melden.

Selbstverständlich muss