Unabhängige Analysen und Informationen zu Geopolitik, Wirtschaft, Gesundheit, Technologie

Pandemievorsorge oder Hochrisiko-Experiment: Was wirklich im Labor Spiez passiert

Das Bundeslabor Spiez ist kein gewöhnliches Forschungslabor. Seit Ende 2021 fungiert es im Rahmen des sogenannten WHO-BioHub-Systems als internationale Drehscheibe für den Austausch von SARS-CoV-2-Proben. Koordiniert wird das System von der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ziel ist es, die weltweite Pandemievorsorge durch raschen und standardisierten Zugang zu Krankheitserregern zu verbessern.

Was offiziell als technisches Kooperationsprojekt erscheint, wirft bei näherer Betrachtung grundlegende politische, rechtliche und sicherheitspolitische Fragen auf.

Ein operatives System – ohne öffentliche Debatte

Dass der BioHub längst operativ ist, ist unbestritten. Ein Fachaufsatz in BMJ Global Health dokumentiert detailliert, wie im Labor Spiez Pathogene entgegengenommen, vermehrt, sequenziert, gelagert und an qualifizierte Empfänger weltweit weitergegeben werden. Die Pilotphase beschränkt sich formell auf SARS-CoV-2, doch das System ist ausdrücklich auf weitere Erreger mit epidemischem oder pandemischem Potenzial ausgelegt.

Für den Zürcher Anwalt Philipp Kruse liegt darin ein grundlegendes Problem. Er spricht von einem „institutionellen Vorgriff“ auf Regelungen, die im geplanten WHO-Pandemievertrag erst noch ausgehandelt werden sollen. Insbesondere das sogenannte „Pathogen Access and Benefit Sharing“-System (PABS) sehe finanzielle und strukturelle Anreize für Staaten vor, Pathogene bereitzustellen.

Gain-of-Function: ein ungelöstes Risiko

Besonders kritisch beurteilt Kruse den Umgang mit sogenannten Gain-of-Function-Forschungsansätzen. Dabei handelt es sich um Experimente, bei denen Krankheitserreger gezielt verändert werden, um Eigenschaften wie Übertragbarkeit oder Pathogenität zu untersuchen. Solche Forschung gilt international als hochgradig dual-use-fähig – sie kann medizinischem Fortschritt dienen, birgt aber auch erhebliche Missbrauchs- und Unfallrisiken.

Ob SARS-CoV-2 durch Gain-of-Function entstanden ist, bleibt wissenschaftlich umstritten. Für Kruse ist jedoch entscheidend, dass das BioHub-System keine strukturellen Schutzmechanismen gegen solche Forschung etabliert, sondern im Gegenteil eine Infrastruktur schafft, die deren internationale Verbreitung erleichtern könnte.

Haftung ohne Kontrolle

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Haftung. Die WHO geniesst als internationale Organisation weitgehende Immunität. Sollte es zu einem Laborunfall oder einer Freisetzung kommen, läge die Verantwortung faktisch beim Gastgeberstaat. In diesem Fall bei der Schweiz.

Demgegenüber sind die Kontroll- und Weisungsrechte der Schweiz begrenzt. Die operative Koordination erfolgt über die WHO, die Auswahl und Priorisierung von Pathogenen über internationale Gremien. Das Parlament war in die grundlegende Entscheidung zur Einrichtung des BioHub nicht substanziell eingebunden.

Zwischen globaler Vorsorge und politischem Blindflug

Der Bundesrat verweist auf die Lehren aus der COVID-19-Pandemie: Ohne schnellen internationalen Austausch von Proben seien Diagnostik, Impfstoffentwicklung und Forschung kaum möglich. Dieses Argument ist nachvollziehbar – greift aber aus Sicht der Kritiker zu kurz.

Denn je grösser die potenziellen Risiken, desto höher müssten die Anforderungen an Transparenz, demokratische Kontrolle und rechtliche Absicherung sein. Genau hier sehen Kruse und andere eine gefährliche Schieflage.

Das WHO-BioHub-System ist weder ein Beweis für geheime Biowaffenprogramme noch ein harmloses Verwaltungsprojekt. Es ist ein Hochrisiko-Instrument globaler Gesundheitsgovernance, das Fragen aufwirft, die weit über die Pandemie hinausreichen: Wer entscheidet über den Umgang mit gefährlichen Erregern? Wer haftet im Ernstfall? Und wer kontrolliert eine Organisation, die sich auf Immunität berufen kann?

Diese Fragen sind bislang unbeantwortet. Sie gehören jedoch ins Zentrum der politischen Debatte – nicht erst nach dem nächsten Ernstfall.