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Plandemie: Auf dem Weg in eine offene Diktatur? – Die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes

Bekanntlicherweise kann man eine Schraube nur solange eindrehen, bis der Drehmoment – und damit die Spannung – so groß wird, bis der Kopf der Schraube abreißt. Dieses Überdrehen und Abreien lässt mit sofortiger Wirkung die zugrunde liegende Klemmkraft der Verbindung auf Null gehen – die Befestigung wird nutzlos.

Analog einer kurz vor dem Abreißen stehenden Schraube kann man das polititische Geschehen rund um die Plandemie sehen. Mit der für heute angedachten erneuten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes – vornehmlich mit dem Paragraphen 28b – nimmt die Wahrscheinlichkeit eines Abreißens der “politischen Meinungs- und Deutungshoheitsschraube” immer mehr zu. Diese Verschärfung sieht in Kurzform folgende Zwangsmaßnahmen vor:

  • Beschränkung privater Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum auf die Angehörigen eines Haushalts zuzüglich einer weiteren Person je Tag und Haushalt bei einer Höchstzahl von insgesamt fünf Personen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt.
  • Nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5 Uhr, mit bestimmten Ausnahmen.
  • Untersagung des Betriebs gewerblicher Freizeiteinrichtungen (z. B. Diskotheken, Schwimmbäder, Freizeitparks).
  • Das grundsätzliche Verbot des Präsenzunterrichts in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen und ähnlichem.
  • Eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Homeoffice zu ermöglichen.
  • Die Schließung von Ladengeschäften