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Prominenter Juraprofessor verklagt seine Schule wegen Impfstoffpolitik

Die Einführung einer verfassungsrechtlich fragwürdigen Impfpolitik an einer öffentlichen Universität, die nicht nur einige der besten klassischen liberalen Rechtsprofessoren des Landes hat, sondern auch eng mit einem globalen Netzwerk von Freiheitsbefürwortern verbunden ist, ist ein Rezept für einen Rechtsstreit. Genau das musste die George Mason University vor kurzem erfahren, als sie ein schulweites Impfmandat für Studenten, Lehrkräfte und Mitarbeiter erließ. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Reihe von Strafen rechnen, die von sozialer Distanzierung bis hin zu möglichen Disziplinarmaßnahmen reichen.

Der Kläger ist Todd Zywicki, der Stiftungsprofessor für Recht an der George Mason University, dessen Lebenslauf so beeindruckend ist, wie man sich nur vorstellen kann. Er war in zahlreichen einflussreichen Denkfabriken tätig, bekleidete Führungspositionen in der Bundesregierung und hat an zahlreichen angesehenen juristischen Fakultäten gelehrt. Seiner Klage schließt sich die New Civil Liberties Alliance an, eine gemeinnützige Anwaltskanzlei, die sich für die Förderung der verfassungsmäßigen Freiheiten einsetzt und von dem bekannten Rechtsgelehrten Philip Hamburger gegründet wurde. Der AIER-Mitarbeiter Jenin Younes ist ebenfalls Mitglied des Prozessteams und einer der Anwälte in diesem Fall.

Zywicki nennt in seiner Klage Zywicki gegen Washington den Präsidenten der Schule und zahlreiche andere Beamte als Beklagte. Er behauptet, dass die GMU als öffentliche Einrichtung verpflichtet ist, die Verfassung zu befolgen, ihre Impfungs-Politik gegen die 9. und 14. Änderung sowie die Vorrangigkeitsklausel verstoße. Zywicki behauptet, dass seine natürliche Immunität, die er nach einer natürlichen Covid-19-Infektion erworben hat, ihm den gleichen, wenn nicht sogar einen besseren Schutz bietet als Impfstoffe. Unterstützt wird er von seinem Immunologen, der ihm mitteilte, dass eine Impfung „medizinisch unnötig“ sei, sowie von einer gemeinsamen Erklärung von Dr. Jay Bhattacharya und Dr. Martin Kulldorff, prominenten Medizinprofessoren in Stanford bzw. Harvard. Sie schreiben Folgendes,

„Mehrere umfangreiche, von Fachleuten überprüfte Studien, die die natürliche Immunität mit der eines Impfstoffs vergleichen, sind inzwischen veröffentlicht worden. Diese Studien kommen mit überwältigender Mehrheit zu dem Schluss, dass die natürliche Immunität einen gleichwertigen oder größeren Schutz gegen schwere Infektionen bietet als die durch mRNA-Impfstoffe (Pfizer und Moderna) erzeugte Immunität.“

In der Erklärung, die in Anhang A des Antrags zu finden ist, wird auch erklärt, dass die Beweise für Maßnahmen zur Eindämmung des Problems, wie z. B. Impfvorschriften und Pässe, fehlen.

Anklagepunkt 1: Verletzung des Rechts auf Ablehnung unerwünschter und medizinisch nicht notwendiger Gesundheitsversorgung

Der Kläger macht geltend, dass die Impfpolitik der GMU, die in der Praxis eine Vorschrift darstellt, und die Weigerung, die Vorzüge der natürlichen Immunität anzuerkennen, problematisch sind, weil sie sein Recht verletzen, unnötige medizinische Versorgung abzulehnen. In der Beschwerde heißt es,

„Der Oberste Gerichtshof hat anerkannt, dass der Neunte und Vierzehnte Verfassungszusatz das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre schützen. Eine „gewaltsame Injektion … in den Körper einer nicht einwilligenden Person stellt einen erheblichen Eingriff in die Freiheit dieser Person dar[.]“ Washington v. Harper, 494 U.S. 210, 229 (1990).

Der 9. Verfassungszusatz schützt nicht aufgezählte Rechte, d. h. Rechte, die nicht ausdrücklich in der Verfassung genannt sind. Der 14. Verfassungszusatz schützt ein ordnungsgemäßes Verfahren und gleichen Schutz vor dem Gesetz. Der Impfstoff Covid-19 wird derzeit im Rahmen einer Notfallgenehmigung eingesetzt, und die Bürger haben daher das Recht, über ihr Recht auf Annahme oder Ablehnung informiert zu werden. Diese Tatsache in Verbindung mit der bereits starken natürlichen Immunität des Klägers und der Unwahrscheinlichkeit, andere mit einer relativ leichten Krankheit anzustecken, macht ein solches Mandat zu einer Verletzung der Privatsphäre. Außerdem ist in der Rechtsprechung das Recht auf körperliche Unversehrtheit verankert. Die Klage behauptet,

„Angestellte zu zwingen, einen EUA-Impfstoff gegen ein Virus zu erhalten, das für sie ein nahezu Null-Risiko von Krankheit oder Tod darstellt und das sie höchstwahrscheinlich nicht an andere weitergeben, weil diese Angestellten bereits eine natürliche Immunität gegen das Virus besitzen, verletzt die Interessen der Freiheit und der Privatsphäre, die durch den neunten und vierzehnten Verfassungszusatz geschützt werden.

Wenn der Staat eine Zwangsmaßnahme durchführen will, obliegt ihm die Beweislast dafür, dass seine Politik eng auf ein zwingendes staatliches Interesse zugeschnitten ist. Die Kläger machen geltend,

„Die Beklagten können nicht nachweisen, dass sie ein zwingendes Interesse daran haben, Professor Zywicki zu zwingen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, weil die GMU kein zwingendes Interesse daran hat, Mitarbeiter mit natürlicher Immunität anders zu behandeln als Mitarbeiter, die durch einen Impfstoff immun geworden sind.“

Anklagepunkt 2: Verletzung der Doktrin der verfassungswidrigen Zustände und des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Verfahren nach dem 14.

Die Doktrin der verfassungswidrigen Bedingungen verbietet es der Regierung, Zwangsanreize für die Ausübung eines verfassungsmäßig geschützten Rechts zu schaffen. Die Sanktionen der GMU stellen daher eine Beeinträchtigung des Rechts von Professor Zywicki dar, die medizinische Versorgung zu verweigern. In seiner Beschwerde heißt es,

„Nach dieser Rechtsprechung kann die GMU das Recht von Professor Zywicki, die medizinische Versorgung zu verweigern, durch subtile Formen des Zwangs ebenso wenig beeinträchtigen wie durch ein ausdrückliches Mandat.“

Darüber hinaus verstößt die Politik der Schule gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren, da sie inkongruent und unverhältnismäßig ist und die Beweislast in unangemessener Weise auf den Kläger abwälzt. Angesichts der robusten Immunität, die durch eine natürliche Infektion entsteht, kann die Schule ihre Sanktionen gegen die Mitglieder der GMU-Gemeinschaft mit natürlich erworbener Immunität nicht logisch rechtfertigen. Das Vorhandensein einer solchen Immunität dient voll und ganz dem Interesse der von GMU durchgeführten Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

Die Richtlinie ist auch nicht verhältnismäßig, da die Schule nicht beabsichtigt, den Antikörperspiegel ihrer Zielpersonen zu bewerten. Wenn die Schule der Meinung ist, dass die Prävalenz von Antikörpern wichtig ist, um ihre Ziele im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu erreichen, dann sollte sie anerkennen, dass diese sowohl durch Impfung als auch durch Infektion erworben werden. Die Schule signalisiert nicht nur die Absicht, auf Antikörper zu testen, sondern zieht auch den voreiligen Schluss, dass die Impfung überlegen ist, selbst wenn man von der gleichen Wirksamkeit aller Impfstoffe ausgeht. Die Klage behauptet,

„Kurz gesagt, die Zuweisung der Verantwortung für die Beweislast an diejenigen, die über eine natürliche Immunität verfügen, wie Professor Zywicki, in Verbindung mit der Tatsache, dass die GMU den Prozess mit Vermutungen überfrachtet, von denen der Kläger zeigen wird, dass sie wissenschaftlich nicht gerechtfertigt sind, verstößt gegen die Due Process Clause“.

Die Beweislast liegt bei der Schule, die nachweisen muss, dass Zywickis natürlich erworbene Immunität tatsächlich den von der Schule akzeptierten Impfstoffen unterlegen ist und die Nichteinhaltung der Vorschriften eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Der Kläger behauptete, die Schule habe diese Voraussetzung nicht nachgewiesen.

Anklagepunkt 3: Verstoß gegen die Suprematieklausel

Die Supremacy Clause besagt, dass Bundesgesetze Vorrang vor den Gesetzen der Bundesstaaten haben. Die GMU-Richtlinie entspricht dem Recht des Bundesstaates Virginia und die Notfallgenehmigung (Emergency Use Authorization, EUA) ist Bundesrecht. Covid-19-Impfstoffe werden durch die EUA genehmigt, die eine informierte Zustimmung der Empfänger voraussetzt. Da die Zwangsmaßnahmen der GMU dem Buchstaben und dem Geist des EUA widersprechen, sind sie verfassungswidrig. In der Beschwerde heißt es,

„Das steht im Widerspruch dazu, dass die Richtlinie Professor Zywicki zwingt, seiner Karriere erheblichen Schaden zuzufügen, wenn er den Impfstoff nicht nehmen will (angesichts der Verschleierung, der häufigen Tests, der sozialen Distanzierung und der drohenden Disziplinarmaßnahmen).“

Aus diesen und weiteren Gründen forderte Zywicki das Gericht auf, die Maßnahmen für verfassungswidrig zu erklären und eine einstweilige Verfügung zu erlassen.

Wichtigste Erkenntnisse

Der Kampf um die offizielle Darstellung von Covid-19 ist immer noch lebendig und gut. Dieser Rechtsstreit ist nur ein Beispiel für die beiden Lager, die sich entwickelt haben, und dafür, wie sehr sich viele Entscheidungsträger von dem einen gegenüber dem anderen isoliert haben. Die natürliche Immunität zum Beispiel scheint, obwohl sie durch die Belege eindeutig bestätigt wird, in weiten Kreisen nicht anerkannt zu sein. Die unverhältnismäßige Wahrnehmung des Risikos von Covid-19 ist immer noch weit verbreitet.

Die Bedeutung dieses Falles kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, da im ganzen Land Impfvorschriften und Pässe erwogen und eingeführt werden. Man muss kein Jurist sein, um zu verstehen, dass die Pandemie das Land an einen weiteren verfassungsrechtlichen Wendepunkt geführt hat. Von Notstandsbefugnissen über Abriegelungen und Räumungsmoratorien bis hin zu Impfvorschriften – die Präzedenzfälle, die wir heute schaffen, werden die Arche unseres verfassungsmäßigen Regierungssystems für immer beeinflussen.