Sigrid Petersen
Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 26.02.2019 heißt es:
„Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (nachfolgend: Bundesamt) äußerte im Rahmen einer Pressekonferenz am 15. Januar 2019, dass die Antragstellerin – als Ergebnis der Prüfung zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bei der Antragstellerin und ihren Teilorganisationen – als „Prüffall“ bearbeitet werde.“ Dem Antrag der AfD auf Unterlassung der Äußerung und Verbreitung der Aussage, die AfD werde als Prüffall bearbeitet, wurde stattgegeben.
Dieses war jetzt ein kleines Vorwort zu dem folgenden Artikel. Denn auf der Seite netzpolitik.org wurde das vom BfV erstellte Gutachten (Geheimhaltungsstufe: Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) in kompletter Länge am 28.01.2019 abgedruckt. [1] Mit der Anmerkung, „Die Verfassungsschutz-Analyse ist ein wichtiges Dokument der Zeitgeschichte. Es gehört in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank neben dem Schredder. Das Gutachten fasst zusammen, was Medien, Forschende und antifaschistische Initiativen seit Jahren dokumentieren und belegen (Hervorhebung S.P.): Bei AfD-Mitgliedern und Funktionären finden sich „tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine Politik,