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Sanktionen verletzen die Menschenrechte und sollten aufgehoben werden, sagt der UN-Menschenrechtsrat und hier die Länder, die nicht dieser Meinung sind

Der UN-Menschenrechtsrat hat sich dafür ausgesprochen, einseitige Zwangsmaßnahmen, besser bekannt als Sanktionen, zu verurteilen und sie aufzuheben, da sie gefährdeten Bevölkerungsgruppen schaden. Die meisten Länder des Globalen Südens unterstützten die Resolution, während die westlichen Länder sie ablehnten.

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat die Sanktionen verurteilt und erklärt, dass sie gegen die Menschenrechte verstoßen und aufgehoben werden sollten.

Trotz wiederholter Verurteilungen durch internationale Rechtsinstitutionen haben die Vereinigten Staaten und die Europäische Union einseitige Sanktionen gegen Dutzende von Ländern verhängt, die mehr als ein Viertel der Weltbevölkerung repräsentieren.

Diese westlichen Sanktionen sind nach internationalem Recht illegal, da sie nicht vom Sicherheitsrat gebilligt wurden.

Die UNO bezeichnet diese illegalen Sanktionen als “einseitige Zwangsmaßnahmen”.

In einer Sitzung am 31. März stimmte mehr als die Hälfte der 47 Mitglieder des Menschenrechtsrates für eine Verurteilung dieser Sanktionen.

Die Resolution (A/HRC/49/L.6) mit dem Titel “Die negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen auf die Wahrnehmung der Menschenrechte” wurde mit 27 Ja-Stimmen (57%), 14 Nein-Stimmen (30%) und sechs Enthaltungen (13%) angenommen.

Die meisten Länder, die für die Resolution gestimmt haben, kommen aus dem globalen Süden, während fast alle Staaten, die sich gegen die Maßnahme ausgesprochen haben, aus dem globalen Norden stammen.

Die 27 Länder, die für die Resolution und damit gegen die Sanktionen stimmten, waren folgende: Argentinien, Benin, Bolivien, China, Côte d’Ivoire, Kuba, Eritrea, Gabun, Honduras, Indien, Indonesien, Kasachstan, Libyen, Malawi, Malaysia, Mauretanien, Namibia, Nepal, Pakistan, Katar, Russische Föderation, Senegal, Somalia, Sudan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan und Venezuela.

Die 14 Nationen, die gegen die Resolution stimmten, waren: Finnland, Frankreich, Deutschland, Japan, Litauen, Luxemburg, die Marshallinseln, Montenegro, die Niederlande, Polen, die Republik Korea, die Ukraine, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.

Die sechs Staaten, die sich der Stimme enthielten, waren: Armenien, Brasilien, Kamerun, Gambia, Mexiko und Paraguay.

In der Resolution heißt es, dass sie “alle Staaten nachdrücklich auffordert, keine einseitigen Zwangsmaßnahmen mehr zu ergreifen, beizubehalten oder durchzuführen, die nicht im Einklang mit dem Völkerrecht, dem humanitären Völkerrecht oder der Charta der Vereinten Nationen stehen”.

Die Resolution fordert außerdem “alle Staaten nachdrücklich auf, von der Verhängung einseitiger Zwangsmaßnahmen Abstand zu nehmen, und drängt auf die Abschaffung solcher Maßnahmen, da sie im Widerspruch zur Charta und zu den Normen und Grundsätzen stehen, die die friedlichen Beziehungen zwischen den Staaten auf allen Ebenen regeln, und erinnert daran, dass solche Maßnahmen die volle Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Nationen verhindern und auch die volle Verwirklichung der Menschenrechte beeinträchtigen.”

Nach Ansicht des Menschenrechtsrates verstoßen wortlose Sanktionen gegen die Internationale Menschenrechtskonvention.

In der Resolution wird hervorgehoben, dass diese Sanktionen besonders zerstörerisch für arme Menschen, Frauen, Kinder, ältere Menschen, Behinderte und die Umwelt sind.

Der Rat “drückte seine große Besorgnis darüber aus, dass in einigen Ländern die sozioökonomischen Bedingungen von Familienmitgliedern, insbesondere von Frauen und Kindern, durch einseitige Zwangsmaßnahmen beeinträchtigt werden, die im Widerspruch zum Völkerrecht und zur Charta verhängt und aufrechterhalten werden, die Hindernisse für die Handelsbeziehungen zwischen den Staaten schaffen, die Freizügigkeit mit verschiedenen Verkehrsmitteln einschränken, die volle Verwirklichung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung behindern und das Wohlergehen der Bevölkerung in den betroffenen Ländern beeinträchtigen, mit besonderen Folgen für Frauen, Kinder, einschließlich Jugendlicher, älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen.”