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Will bisher nichts von staatlichen Eingriffen wissen: Telegram-Gründer Pavel Durov. (Archivbild von 2013) – CC-BY 2.0 Techcrunch

Telegram soll sich an das NetzDG halten

Das Bundesamt für Justiz geht mit den Regeln des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegen den Messenger Telegram vor. Der Dienst hat sich bisher gegen staatliche Eingriffe und Löschungen von Inhalten weitgehend gesperrt.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) will stärker gegen rechtswidrige Äußerungen auf Telegram vorgehen. Das Ministerium hat gegenüber netzpolitik.org bestätigt, dass das Bundesamt für Justiz (BfJ) gerade zwei Bußgeldverfahren gegen Telegram führt. Der Dienst fällt damit offenbar nach Ansicht des Ministeriums und des BfJ unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).

Ein Verfahren bezieht