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Urteil vom Bundesgerichtshof ermöglicht noch mehr Gesinnungsverfolgung: „Reichsbürger“ dürfen unbefristet in Psychiatrie eingesperrt werden!

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in einer Psychiatrie und Sie wissen nicht, wann Sie herauskommen. Oder ob Sie jemals wieder herauskommen. Eine Gerichtsentscheidung über ihre Entlassung gibt es nicht, ihr Leben liegt in der Hand von Gutachtern und Psychologen. Und das alles nur, weil die Regierung der Meinung ist, Sie seien ein „Reichsbürger“, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland anzweifelt.

Das klingt verrückt? Das ist leider seit gestern höchstrichterliche Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Februar 2023 (Aktenzeichen 3 StR 501/22 ), veröffentlicht am 6. März 2023, entschieden, dass ein niedersächsischer „Reichsbürger“, der an das Nicht-Bestehen der BRD und die Existenz von SHAEF geglaubt haben soll, an einer „Wahnerkrankung“ leidet und in „schuldunfähigem Zustand“ handeln würde – weil aber durch seine Ansichten von ihm eine große Gefahr ausgehen würde, sei die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie gerechtfertigt.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofes ist hier zu finden:

Nun kann wahrlich über die ein oder andere Theorie gestritten werden, die durch das Internet herumgeistert und auch die Ansichten, die der Mann aus Niedersachsen vertreten haben mag (sofern die Berichterstattung stimmt), sind in Teilen sicherlich abwegig (wenngleich beispielsweise an der fehlenden Souveräntität der Bundesrepublik Deutschland für jeden politisch informierten Bürger eigentlich keinerlei Zweifel mehr bestehen dürften). Aber: Jemanden möglicherweise für den Rest seines Lebens als gemeingefährlichen „Reichsbürger“ einzusperren, weil er kritikwürdige Ansichten vertritt, ist die Schaffung einer Gesinnungsdiktatur. So spart sich die Justiz sogar, politischen Gegnern einen regulären Prozess zu machen und stuft sie kurzerhand als Verrückte ein.