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Vom Kindeswohl und von richterlicher Verantwortung

Vom Kindeswohl und von richterlicher Verantwortung

Nachdem Familiengerichte in Weimar und Weilheim Kinder unter anderem von der Maskenpflicht in Schulen befreiten, erklärten mehrere Amtsgerichte öffentlich, solche Kinderschutzverfahren gar nicht erst eröffnen zu wollen. Ein bemerkenswerter Vorgang, der zeigt: Der Widerspruch zwischen Kindeswohl und Corona-Maßnahmen ist nicht nur politisch relevant, sondern auch juristisch höchst brisant.

Die Familiengerichte im thüringischen Weimar und im oberbayrischen Weilheim hatten in den vergangenen Tagen für großes öffentliches Aufsehen gesorgt. In Kinderschutzverfahren gemäß Paragraph 1666, Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) befreiten sie Kinder von mehreren sogenannten Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen, weil diese nachweislich das Kindeswohl gefährden.

Beim Verfahren in Weimar