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Warum gegen Lukaschenko in Deutschland ein Strafverfahren läuft, wegen der US-Drohnenmorde aber nicht

In Deutschland wurde auf Basis des Weltrechtsprinzips Strafanzeige gegen Präsident Lukaschenko gestellt. Zwei Spiegel-Artikel zeigen beispielhaft die Doppelmoral des Westens auf. Und sie belegen einmal mehr, dass die Justiz in Deutschland nicht unabhängig ist.

Der Spiegel hat am 7. Mai einen Artikel mit der Überschrift „Machthaber von Belarus – Lukaschenko belächelt Strafanzeige aus Deutschland als »dummen Schritt«“ veröffentlicht. Dort konnte man lesen:

„Der belarussische Diktator Alexander Lukaschenko lässt seit Monaten Aufstände in seinem Land brutal niederschlagen. Dabei sorgt er sich auch nicht vor möglicher Strafverfolgung aus Deutschland. Eine Anzeige gegen ihn hat er nun als »dummen Schritt« bezeichnet. Vier deutsche Anwälte hatten am Mittwoch im Namen von Folteropfern Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe erstattet. Darin werfen sie Diktator Lukaschenko und dessen Sicherheitsbeamten Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.“

Das Weltrechtsprinzip

Tatsächlich muss man sich fragen, mit welchem Recht in Deutschland Strafverfahren wegen Ereignissen eingeleitet werden, die im Ausland stattgefunden haben und mit denen Deutsche weder als Täter, noch als Opfer etwas zu tun haben. Wie absurd das ist, zeigt sich, wenn man den Spieß umdreht: Wie würde der