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Was bedeutet eigentlich „gesichert rechtsextrem“?

Von Peter Haisenko 

Im politisch korrekten Sprachgebrauch beherrschen Konjunktive und Worte wie „mutmaßlich“ den Umgang mit Umständen, die noch nicht von einem Gericht als Tatsache festgestellt worden sind. Geht es aber um „Rechtsextreme“, gelten andere Regeln.

Selbst wenn ein Täter bei seiner Tat von mehreren Menschen beobachtet worden ist, wenn er mit dem blutigen Messer in der Hand über seinem Opfer steht, das Ganze auf Video festgehalten ist, wird in den Medien von einem mutmaßlichen Täter gesprochen. Nicht einmal Mörder darf er genannt werden, denn es wurde noch nicht festgestellt, ob es sich um Mord oder Totschlag gehandelt hat oder ob der mutmaßliche Täter überhaupt schuldfähig ist. Erst wenn der zugehörige Prozess durch alle möglichen Instanzen und Revisionen gegangen und ein Urteil rechtskräftig ist, dann darf man den Täter Täter nennen ohne den Zusatz mutmaßlich. So schwierig das für den „gesunden Menschenverstand“ auch sein mag, es ist juristisch und natürlich auch politisch korrekt.

Vor ein paar Wochen ging die Meldung durch die Medien, der BR hat bei einer Recherche herausgefunden, dass die AfD im Bundestag 100 Mitarbeiter beschäftigt, die rechtsextremistisch sind. Je nachdem, wer diese Meldung weiter verbreitet hat, wurde auch