Von Peter Haisenko
In Deutschland ist das Fahren mit dem Auto ohne Versicherungsschutz verboten. Sollte das Gesetz ignoriert werden, droht beim Fahren ohne Versicherung eine Strafe. Die kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe sein, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann. Das gilt nicht für Ukrainer.
Vor dem Gesetz sind alle gleich, sagt das Grundgesetz. Auch das gilt nicht für Ukrainer. Die werden anders, besser, bevorzugt behandelt, als alle anderen, die in Deutschland leben oder Zuflucht suchen. Zum Beispiel bei der Alimentierung. Ukrainer unterscheidet noch etwas von anderen Schutzsuchenden. Sie kommen oft mit dem eigenen PKW nach Deutschland. Wer hat sie nicht schon gesehen, in unseren Städten, PKW mit ukrainischen Kennzeichen? Das sind zumeist ziemlich neue Mittel- bis Oberklasse-PKW. Es ist nicht registriert, wird nicht überprüft, ob diese ukrainischen PKW über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügen. Ach ja, Strafzettel müssen Ukrainer auch nicht bezahlen. Dennoch gibt es eine Regelung, wenn ein solches Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist und die ist unglaublich. Eigentlich ein Skandal.
Sonderstatus ohne gesetzliche Regelung
Wen das Pech ereilt, schuldlos in einen Unfall mit