Ab dem 1. Januar 2026 tritt die neu geregelte Vorhaltepauschale für Hausärztinnen und Hausärzte in Kraft. Grundlage ist das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Offiziell soll die Reform die hausärztliche Versorgung stärken. Tatsächlich geraten viele Praxen durch die neuen Bedingungen jedoch erheblich unter Druck.
Kernstück der Reform ist eine Kürzung der Grundpauschale von 138 auf 128 Punkte, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt. Nur wer zusätzliche Bedingungen erfüllt, kann über Zuschläge wieder auf ein höheres Niveau kommen. Dazu zählen etwa Hausbesuche, abgestimmte Sprechzeiten oder Ultraschalluntersuchungen. Besonders kontrovers ist jedoch die neue Impfbedingung: Praxen, die weniger als zehn Schutzimpfungen pro Quartal durchführen, verlieren 40 Prozent ihrer Vorhaltepauschale. Details dazu finden sich auf der Seite der KBV.
Der offizielle Wortlaut aus dem KBV-/Bewertungsausschuss-Beschluss zur „Schutzimpfungs“-Bedingung in der neuen Vorhaltepauschale:
„Schutzimpfungen“
gemäß Anlage 1 der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA
- mind. 7 Prozent im 1., 2. und 3. Quartal des Kalenderjahres
- mind. 25 Prozent im 4. Quartal
… Wird eine Praxis in einem Quartal weniger als 10 Schutzimpfungen durchführen, erfolgt ein Abschlag von 40 Prozent auf die Vorhaltepauschale (GOP 03040), da Impfen zur hausärztlichen Grundversorgung gehört.
Von dieser Regelung ausgenommen sind diabetologische Schwerpunktpraxen, HIV-Schwerpunktpraxen und Substitutionspraxen. “
Begründet wird dieser Schritt damit, dass Impfen Teil der hausärztlichen Grundversorgung sei. KBV und GKV-Spitzenverband argumentieren, nur über finanzielle Anreize könne man sicherstellen, dass diese Leistung flächendeckend verfügbar bleibt. Doch Kritiker warnen: Damit werde aus einer medizinischen Empfehlung faktisch ein ökonomischer Zwang. Hausärzte würden gezwungen, Impfungen auch dann durchzuführen, wenn medizinisch kein klarer Nutzen bestehe oder Patienten diese ablehnen.
Besonders kleine Praxen in ländlichen Regionen sind gefährdet. Dort ist die Nachfrage nach Impfungen oft geringer, sodass die Hürde kaum zu nehmen ist. Wer die Quote nicht erreicht, verliert Einnahmen – und das in einer Situation, in der viele Praxen ohnehin wirtschaftlich unter Druck stehen. Die Plattform hausärztlichepraxis.digital spricht bereits von zusätzlicher Arbeit und wachsender Frustration.
Auch medizinische Fachverbände äußern Skepsis. Der Berufsverband Deutscher Internisten betont, dass die Reform für die meisten Praxen „kaum spürbar mehr Geld“ bringen werde, weil die Zuschläge durch die gesenkten Basiswerte wieder aufgezehrt werden. Die Erklärung findet sich in einer Stellungnahme des BDI.
Das politische Ziel ist klar: Impfen soll forciert werden. Doch die Methode, über finanzielle Sanktionen Druck auszuüben, wirft Fragen auf. Statt Unterstützung erleben viele Ärztinnen und Ärzte die neue Pauschale als Steuerungsinstrument, das sie in ein Korsett zwingt. Die Gefahr besteht, dass medizinische Entscheidungen nicht mehr primär am Patientenwohl, sondern an ökonomischen Notwendigkeiten ausgerichtet werden.
Die Politik müsste dringend nachjustieren. Flexible Regelungen für Regionen mit niedriger Impfakzeptanz, weniger Bürokratie bei der Erfüllung der Kriterien und mehr Spielraum für ärztliche Entscheidungen könnten verhindern, dass die Reform am Ende mehr schadet als nützt. Andernfalls droht ein System, das den ärztlichen Beruf entmündigt – und das Vertrauen von Patienten weiter untergräbt.


