Der Luzerner Kantonsarzt erteilt Dr. med. Andreas Heisler, der über eine mögliche Nebenwirkung mit Todesfolge informierte, ein Berufsverbot
«Der Staat muss entscheiden, wieviel Freiheit er den corona-skeptischen Ärzten zugestehen soll. Eine heikle Aufgabe, aufschieben sollte man sie nicht.» Mit diesen Worten beendete der TV-Journalist Thomas Vogel einen Beitrag «Ärzte im Visier: Behörden gegen Corona-Skeptiker» für das Sendegefäss «Rundschau» vom 10. Februar.
Die Behörden reagierten in vorauseilendem Gehorsam: Wenige Stunden vor der Ausstrahlung verfügte der im TV-Bericht zitierte Luzerner Kantonsarzt Roger Harstall ein Berufsverbot für Dr. med. Andreas Heisler, einer der führenden Ärzte der Schweiz, der die Pandemiemassnahmen kritisiert.
Im Vordergrund steht die wiederholte Weigerung von Andreas Heisler, in seiner Praxis die offiziellen Schutzkonzepte, namentlich die Maskenpflicht umzusetzen. Heisler stützt sich bei seiner Weigerung und bei der ebenfalls inkriminierten Ausstellung von Maskenbefreiungen auf wissenschaftliche Studien, nach denen längeres Maskentragen auf verschiedene Arten die Gesundheit beeinträchtigt.
In der Tat beruft sich selbst die WHO in einer stark kritisierten Meta-Studie zur Empfehlung der Maskenpflicht vom 1. Juni 2020 in 25 von 29 ausgewerteten Studien auf solche mit anderen Viren mit anderer Ausbreitungscharakteristik. Einen Entscheid zur wissenschaftlichen Begründung der Maskenpflicht haben die Gerichte bisher aus formellen Gründen oder mit Hinweis auf Äusserungen von Mitgliedern der Task Force abgelehnt. Es wäre zu hoffen, dass dies im nun folgenden Berufungsverfahren gegen das Berufsverbot geklärt wird.