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Wie EZB und EU-Kommission klammheimlich unsere finanzielle Privatsphäre abschaffen wollen

Damit die Europäische Zentralbank (EZB) für den digitalen Euro jegliche Privatsphäre ausschließen kann, will die Kommission klammheimlich das bisherige Recht auf anonymes Bezahlen von Kleinbeträgen im Internet wegfallen lassen. Das Europaparlament soll das im Frühjahr durchwinken. Zeit, dass die Parlamentarier in Brüssel und in den Hauptstädten endlich aufwachen.

Die EZB entwickelt derzeit einen „digitalen Euro“. Wie der digitale Euro grob gestaltet  werden soll, hat die EZB im Bericht „Report on a digital euro“ im Oktober 2020 skizziert. Danach wird es sich im Kern um bei der EZB geführte Guthabenkonten für alle Bürger handeln, auf die man direkt oder – wahrscheinlicher – indirekt über Geschäftsbanken Zugriff bekommen wird, um mit den Guthaben zu bezahlen oder Geld auf diesen Konten zu empfangen.

Der wesentliche Unterschied zum digitalen Geld in Form von Guthaben auf Konten bei Geschäftsbanken besteht darin, dass die Guthaben einen Anspruch gegen die Notenbank verbriefen, und nicht gegen eine grundsätzlich konkursanfällige Geschäftsbank. Das hat der digitale Euro mit dem Bargeld gemein, das derzeit die