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Zwangsimpfung in der Schweiz – Die Masken sind endgültig gefallen…

Zwangsimpfung in der Schweiz – Die Masken sind endgültig gefallen…

In Sissach hat eine emotionale Mahnwache die Aufmerksamkeit vieler Anwohner und Medien auf sich gezogen, nachdem ein bedeutsames Urteil des Bundesgerichts gefällt wurde. Zwei Jungen stehen im Mittelpunkt dieses Urteils, da sie gegen Masern geimpft werden sollen. Während des schwierigen Scheidungsverfahrens der Eltern entbrannte ein intensiver Streit bezüglich der Impfung der Kinder. Während die Mutter gegen die Impfung war, bestand der Vater darauf, dass sie durchgeführt werden sollte.

Bemerkenswert an dieser Geschichte ist, dass die Kinder selbst ihren Wunsch geäußert hatten, nicht geimpft zu werden. Trotz ihrer Einwände und der anfänglichen Ablehnung des Vaters Antrag durch ein untergeordnetes Gericht, entschied das Bundesgericht, dass in Fällen, in denen sich Eltern nicht einigen können, die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ausschlaggebend sei. Dieses Urteil wirft wichtige Fragen über das Recht von Kindern auf, ihre eigenen gesundheitlichen Entscheidungen zu treffen, und hat in Sissach und darüber hinaus intensive Diskussionen ausgelöst.

Nun kam am 8. August der Vollstreckungsentscheid durch die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde), welcher die Masern-Impfung nun notfalls auch durch polizeilichen Zwang durchsetzen will. Die Folgen dieser Entwicklung sind erschreckend, weitreichend und für alle Eltern von Belang.

Wer ist die KESB?

Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) ist eine Behörde in der Schweiz, die für den Schutz von Kindern und Erwachsenen zuständig ist. Die KESB wurde im Jahr 2013 eingeführt und hat die Vormundschaftsbehörden, die zuvor auf Gemeindeebene angesiedelt waren, abgelöst.

Die Hauptaufgaben der KESB sind:

  1. Kindesschutz: Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist, kann die KESB Massnahmen ergreifen, die von der Beratung der Eltern bis zur Platzierung des Kindes in einer Pflegefamilie oder einem Heim reichen.
  2. Erwachsenenschutz: Für Erwachsene, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, psychischen Problemen oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann die KESB eine Beistandschaft oder andere Schutzmaßnahmen anordnen.
  3. Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen: Die KESB beurteilt auch die Gültigkeit von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen und setzt diese gegebenenfalls in Kraft.

Die Einführung der KESB und das damit verbundene neue Erwachsenenschutzrecht haben in der Schweiz eine breite Diskussion ausgelöst, insbesondere hinsichtlich der Rechte der betroffenen Personen und der Rolle des Staates im privaten Leben der Bürger.

Die Staatsimpfung als Verbrechen: Wenn durch Zwangsvollstreckungen Krebsrisiken grob fahrlässig in Kauf genommen werden. Video zum Fall hier zu finden.

Wichtige Rede von Marek Schäfer vom Verein PIU vor der KESB in Sissach von heute dem 18. September 2023.

Direkt zum Video: