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Die elektronische Patientenakte im Spiegel des informationellen Selbstbestimmungsrechts

Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wurde ohne nennenswerte öffentliche Anteilnahme die bedeutendste Umstellung der Telematikinfrastruktur, mit außerordentlicher Bedeutung für ca. 74 Millionen (Verband deutscher Ersatzkassen, Daten zum Gesundheitswesen, Stand: 15.03.2023) gesetzlich Versicherte, eingeführt. Betroffen sind auch, nicht nur in ihrer Verwaltungsstruktur, die in den §§ 352, 356 f., 359, 361 SGB V genannten Zugriffsgruppen/Leistungserbringer (Vertragsärzte, Krankenhäuser, Hebammen, Apotheken, Therapeuten etc.). Das durch die ärztliche Schweigepflicht gesicherte Vertrauen zwischen Arzt und Patient wird berührt (Dochow, MedR 2023, 608 ff). Sicherheitsexperten und Juristen sind zur Stellungnahme aufgefordert.