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Dr. med. Külken: Stellungnahme zur Verurteilung wegen nicht unterlassener Hilfeleistung

Der praktische Arzt Dr. Thomas Külken wurde nach drei vorangegangenen Praxisdurchsuchungen am 27.6.2022 vom Amtsgericht Staufen zu einer Geldstrafe von 18.000 €, ersatzweise 180 Tagen Haft, verurteilt, weil er 13 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt hatte, ohne dass „hinreichend schwere“ Krankheiten der Patienten dies rechtfertigen würden (s. hier). Auf seine Berufung war gestern, am 15.6.2026, der erste von zunächst vier angesetzten Verhandlungstagen vor dem Landgericht Freiburg. Dr. Külken berichtete am Abend per Video kurz von der Verhandlung und übermittelte mir seine Stellungnahme.

„Die Staatsanwaltschaft nahm Ihre Berufung zurück, und die (Vorsitzende) Richterin machte das Angebot, unsere Berufung zu reduzieren auf ein ´Bitte, bitte weniger Strafe`. Ich werde dazu dann noch Stellung nehmen. Ich bleibe aber bei meinem Motto ´Ich lüge nicht mit!` und schon gar nicht zum Schaden meiner Patienten. Ich habe dann meine Stellungnahme verlesen können. (hl)


Stellungnahme zur Verurteilung wegen nicht unterlassener Hilfeleistung

I.  Der Mutterboden der Verurteilung

Hohes Gericht

Ich bin Thomas Külken, 73 Jahre alt. Seit 46 Jahren bin ich Arzt, seit 39