Von Uwe Froschauer
Die Anerkennung der angeborenen Würde, der gleichen, universellen, unveräußerlichen und unteilbaren Rechte aller Mitglieder der Menschheitsfamilie bildet die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden auf der Erde.
Die „Allgemeine Erklärung der Menschen-Rechte“ wurde im Jahr 1948 veröffentlicht. In 30 Artikeln formuliert sie bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Hier zu einer gut aufgemachten Darstellung dieser Rechte vom „Deutschen Institut für Menschenrechte“: