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Covid-Gesetz – Zertifikatspflicht und Juristen auf dem Prüfstand

Im Vorfeld der zweiten Covid-Referendumsabstimmung vom 28.11.2021 lohnt es sich, nicht nur über die Zertifikatspflicht, sondern auch die Haltung vieler Juristen nachzudenken. Wie viel Präventionismus hält rechtlich vor der Verfassung stand?

Rund um das Covid-19-Gesetz beziehungsweise die Gesetzesänderung für die zweite Referendumsabstimmung von Ende November kursieren (auf beiden Seiten) diverse Fehlinformationen. So hoffen einige Gegner, mit einem Nein am 28.11.2021 würden alle Corona-Massnahmen per sofort aufgehoben. Dies kann bereits deswegen nicht stimmen, da viele Restriktionen gar nicht Bestandteil des Covid-Gesetzes sind, sondern auf Verordnungen beruhen, die sich ihrerseits auf das EpG stützen. Zudem sieht Art. 165 Abs. 2 BV vor, dass ein dringliches Bundesgesetz auch bei einer Ablehnung durch das Volk erst ein Jahr nach dessen Annahme durch das Bundesparlament ausser Kraft tritt, was vorliegend am 19.03.2022 der Fall wäre.