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Das Ausmaß der Überwachung ist belegt

Das Max-Planck-Institut hat eine Übersicht bestehender Überwachungsgesetze erstellt. Sie soll eine Debatte versachlichen, in der kaum einer durchblickt, und zeigen, wozu Sicherheitsbehörden bereits heute befugt sind.

Mindestens 15 Kategorien anlasslos gespeicherter Massendaten gibt es aktuell in Deutschland – zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Sie bietet die erste Übersicht bestehender Sicherheitsgesetze. Die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung für Freiheit hat das Institut beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das eine Überwachungsgesamtrechnung ermöglichen soll. Es sieht vor, dass zunächst einmal alle wesentlichen Befugnisse der Behörden analysiert werden, mit denen diese auf allgemeine Daten über Privatpersonen zugreifen können.

Damit leistet die Studie die Vorarbeit für eine Überwachungsgesamtrechnung. Mit dieser sollen neue