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„Das ist ein kalkulierter Verfassungsverstoß“

Thomas-Michael Seibert, Richter a.D. am Landgericht Frankfurt am Main spricht im Multipolar-Interview von einer „Verpolizeilichung“ des Rechts und warnt: “Unsere Gesellschaft entwickelt sich hinein in einen neurotisch reagierenden Gefahrenabwehrstaat”. Die Grundrechte grundsätzlich zur Disposition zu stellen, so Seibert, „sollte im klassischen Verfassungsdenken gerade verhindert werden“.

Thomas-Michael Seibert, Jahrgang 1949, war von 1982 bis 2011 Richter, zuletzt Vorsitzender einer Straf- und Zivilkammer am Landgericht Frankfurt am Main. 1998 wurde er zum Honorarprofessor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main ernannt und lehrt dort Rechtstheorie.

Multipolar: Die 3G-, 2G- oder 1G-Regel zum Schutz vor Corona ist Ausschluss und Diskriminierung Ungeimpfter – so sieht es unter anderem auch der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler: “Wenn die Impfung weiterhin freiwillig sein soll, dürfen Impfunwilligen keine Nachteile entstehen, wenn sie sich nicht impfen lassen wollen (…). Entstehen für sie Nachteile, werden sie diskriminiert, und das lässt unsere Verfassung nicht zu.” Herr Seibert, wie ist die 3G-, 2G- oder sogar 1G-Regel mit unserem Grundgesetz vereinbar?

Seibert: Das ist ein kalkulierter Verfassungsverstoß. Über Verfassungsverstöße