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Die Hoffung auf die Rettung aus der Insolvenz

Die Hoffung auf die Rettung aus der Insolvenz

Eine Hoffnung, die zumeist unbegründet ist, und selbst wenn die Rettung aus der Insolvenz gelingen sollte, häufig noch negative Fernwirkungen ausstrahlt.

Eine kleine Lektion betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge. 

Der Gang zum Insolvenzgericht ist angesagt, wenn ein Unternehmen entweder zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

Um es klipp und klar zu sagen: In aller Regel ist die Ursache für Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit die unzureichende Ertragskraft, die üblicherweise in einer Abfolge mehrerer Verlustjahre sichtbar wird.

Zahlungsunfähigkeit kann allerdings auch bei im Grunde gesunden Unternehmen eintreten, zum Beispiel, wenn im Zuge größerer Investitionen in einem kurzen Zeitraum mehr Geld abgeflossen ist, als gleichzeitig wieder hereingeholt werden konnte und die Hausbank sich weigert, die Lücke zu überbrücken.