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Erneute Verlängerung der WHO-Pandemie (Internationaler Gesundheitsnotstand) – Aufkündigung des WHO-Domizil- und Immunitätsrechts in der Schweiz – führt kein Weg mehr vorbei

Der Generalsekretär der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, hat heute die erneute Verlängerung des Internationalen Gesundheitsnotstandes (Public Health Emergency of International Concern; Art. 12 der IGR (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/343/de#art_12) durch das Emergency Comitee on COVID-19 (https://www.who.int/groups/covid-19-ihr-emergency-committee) verkündet.

Langsam sollten bei Bundesrat und Parlament alle Warnsignale aufleuchten:
Permanenter (Gesundheits-)Notstand läuft letztlich auf eine Abschaffung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz hinaus. Die WHO bemüht sich nicht im Ansatz, transparent gegenüber ihren Mitgliedstaaten Rechenschaft abzulegen: über ihre global-weitreichenden Notstands-Entscheide und über ihre Methoden zur Covid-19-Risikobeurteilung.

Die WHO verweigert jede Qualitätskontrolle und Überprüfung ihrer Beurteilungsgrundlagen und -Methoden. Obwohl sie selbst noch im Dez. 2020 und Jan. 2021 (https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05) Kritik an der Aussagekraft des PCR-Test geübt hatte (=> Zusammengefasst: Es sollten jeweils auch die ärztliche Diagnose, die Krankengeschichte und die Ct-Werte in jede Fallbeurteilung einbezogen werden), trifft sie ihre Entscheidungen nach wie vor ausschließlich auf der Basis von nicht hinterfragten PCR- Fallzahlen. Dabei sollte jeder längst wissen, dass diese PCR-Fallzahlen zum Nachweis einer Krankheit nicht geeignet sind (s. u.a.: (i.) Juristen Komitee: Stellungnahme vom 23. April 2022; Ziff. I./2.1 (https://juristen-komitee.ch/wp-content/uploads/2022/04/2022-04-23_Stellungnahme-CB-zum-Grundlagenpapier-BR_DE.pdf); (ii.) Rechtsgutachten Beate Bahner vom 5.1.2022 (https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20Beate%20Bahner%20zur%20Untauglichkeit%20des%20PCR-Tests%281%29.pdf) und (iii.) Bundesgericht BGE 2C_228/2021 E. 5.2.

Mit anderen Worten: Die WHO stellt sich über das Selbstbestimmungsrecht der Völker und missbraucht das in sie gesetzte Vertrauen. Sie schützt nicht die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen, sondern die wirtschaftlichen Interessen von …

Die Zusammenarbeit mit dieser zweckentfremdeten Organisation schadet der Schweiz und schadet ihrer Reputation in der Welt.

An einem Austritt aus der WHO – und an einer Aufkündigung des WHO-Domizil- und Immunitätsrechts in der Schweiz – führt kein Weg mehr vorbei.

Via Philipp Kruse, Rechtsanwalt