Am 13.12.2022 hat das Landgericht Bochum den Hausarzt Dr. Andreas Triebel (77) überraschend vom Vorwurf, unrichtige Atteste zur Befreiung von der Corona-Maske ausgestellt zu haben, freigesprochen, wie waz.de berichtete. Der Oberstaatsanwalt hatte danach zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro (360 Tagessätze) gefordert. Dem sei die Strafkammer nicht gefolgt und habe auf den ärztlichen „Ermessensspielraum“ und die Therapiefreiheit verwiesen. Sie habe auch entschieden, dass der Arzt für zwei polizeiliche Praxisdurchsuchungen entschädigt werden muss. Der Freispruch des Arztes, der mehrfach auf Querdenken-Demos als Redner aufgetreten sei und die staatlichen Corona-Maßnahmen kritisiert habe, sei von ca. 100 Sympathisanten lautstark gefeiert worden. – Nachfolgend eine Besprechung der MWGFD mit einem Interview der Verteidiger (hl):
Ein reflektierendes Gespräch mit den Verteidigern
von Claudia J.
Der Bochumer Arzt Dr. Andreas Triebel saß nach Würdigung der ersten Strafkammer des Landgerichts Bochum zu Unrecht auf der Anklagebank – die Staatsanwaltschaft legt Revision ein.
Wer hätte das gedacht, dass man