Europa verabschiedet Gesetz zur Massenüberwachung von WhatsApp, Telegram und Gmail
Das Europäische Parlament hat grünes Licht für ein neues Gesetz gegeben, das die Massenüberwachung von Messaging-Apps wie WhatsApp, Telegram und E-Mail-Diensten wie Gmail erlaubt. Mit 537 Ja-Stimmen gegen 133 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen hob das EP die sogenannte ePrivacy und Chatcontrol Durchsetzung zur Überwachung der Internetkommunikation auf.
Das Gesetz wurde mit dem „Argument“ verabschiedet, dass es dazu dient, Kinderpornografie und anderen damit verbundenen Straftaten entgegenzuwirken. Mit der Initiative will der Gesetzgeber erreichen, dass digitale Plattformen eine „Hintertür“ ermöglichen, um Nutzer auszuspionieren, wenn die Behörden einen Verdacht haben.
Mit der neuen Bestimmung haben Unternehmen, die digitale Nachrichten versenden, die Möglichkeit, ihre Nutzer zu überwachen, um verdächtige Inhalte zu finden und sie zu benachrichtigen. Allerdings würden die Abgeordneten in den kommenden Monaten eine Richtlinie verabschieden, die Messaging-Provider zur Massenüberwachung zwingen soll, ohne irgendeine Person zu diskriminieren.
Für Patrick Breyer, Bundestagsabgeordneter der Piratenpartei, ist die Verabschiedung des Gesetzes ein Schlag für die Verfechter des Datenschutzes. Darüber hinaus würde die Entscheidung des Gesetzgebers auch die Medien betreffen, da ihre journalistischen Quellen identifiziert werden könnten. Oftmals bevorzugen diese Personen aus Sicherheitsgründen die Anonymität.
„Die Verabschiedung der ersten EU-Verordnung zur Massenüberwachung ist ein trauriger Tag für alle, die auf freie und vertrauliche Kommunikation und Beratung angewiesen sind, darunter Missbrauchsopfer und Presseorgane. Die Verordnung versetzt dem digitalen Briefgeheimnis den Todesstoß“, erklärte der Gesetzgeber.
In einer im März durchgeführten Umfrage unter mehr als 10’000 Bürgern in 10 europäischen Ländern lehnte eine Mehrheit der Befragten die Maßnahme ab, die dazumal noch im Parlament debattiert wurde. Die Studie ergab, dass 72% der Befragten gegen Chatkontrollen waren und 18% der Befragten es unterstützten.
So funktioniert die Chatkontrolle
Anbieter von Messaging-Diensten wie WhatsApp oder Telegram müssen zum Beispiel automatisch und diskriminierungsfrei alles überwachen, was ihre Nutzer mit den Anwendungen machen. Das heißt, Dritte hätten Zugriff auf Nachrichten, Bilder und andere Dateien, die in den Apps freigegeben werden.
Diese Überwachungsmaßnahmen werden mit Tools durchgeführt, die auf künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen basieren (Machine Learning). Das System würde im Falle eines Verdachts die Behörden über ein mögliches Verbrechen der Kinderpornografie informieren. Einige Unternehmen wie Facebook, Microsoft und Google haben Chatkontrolle bereits in ihre Dienste integriert.
Die weit verbreitete Befürchtung bei der Massenüberwachung ist, dass sie das Geheimnis der privaten digitalen Korrespondenz in Echtzeit aufhebt. Politische Organisationen wie die Piratenpartei sehen darin eine totalitäre Methode, mit der sie Menschen belasten können, die an keinem Verbrechen beteiligt sind.
Datenschutz in Apps und Menschenrechte
In einem Bericht, der von CripoNoticias im Februar dieses Jahres veröffentlicht wurde, wurden bis zu sechs Messaging-Anwendungen auf ihre Sicherheits-, Datenschutz- und Anonymitätsniveaus hin analysiert. Diese drei Aspekte werden von Anwendern häufig berücksichtigt, um eine Kommunikation im Internet aufzubauen.
Zu den analysierten Apps gehörten: Status, Threema, Matrix, Signal, Telegram und WhatsApp. Die ersten drei wurden als die Anwendungen mit dem höchsten Grad an Privatsphäre, Sicherheit und Anonymität angesehen. Die übrigen Geräte erhielten eine niedrigere Bewertung, obwohl sie die beliebtesten auf dem Markt sind.
In der internationalen Rechtsordnung wird die Privatsphäre als ein Recht angenommen, in dem Menschen vor Eingriffen in ihr Privatleben geschützt werden. In der Amerikanischen Menschenrechtskonvention ist in Artikel 11.2 folgendes festgelegt:
„Niemand darf willkürlichen oder missbräuchlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seine Korrespondenz sowie ungesetzlichen Angriffen auf seine Ehre oder seinen Ruf ausgesetzt werden.“ Artikel 11.3 fügt hinzu, dass jeder das Recht auf Schutz durch das Gesetz gegen solche Eingriffe oder Angriffe hat.