Zur „Sicherheit und Gefahrenabwehr“ müssen Einfuhren in die Europäische Union zukünftig angemeldet werden. Diese Vorabdaten enthalten Informationen zu allen Personen, Firmen und Verkehrsmitteln, die in den Verkauf, den Transport oder den Versand der Güter involviert sind.
In spätestens zwei Jahren müssen alle Personen, die in die Europäische Union einreisen wollen, vor Antritt der Reise Angaben zu deren Zweck, Dauer und ungefähren Verlauf machen. Dieses „Reiseinformations- und Reisegenehmigungs-System“ wird durch ein „Ein-/Ausreisesystem“ ergänzt, das den tatsächlichen Grenzübertritt dokumentiert. Dabei müssen die Reisenden ihre biometrischen