Brüssel drückt aufs Gaspedal: Selbstbestimmtes Geschlecht ohne Altersgrenze und neue EU-Strafnorm für Online-„Hassdelikte“
Mit ihrer neuen LGBTIQ+-Gleichstellungsstrategie 2026–2030 (hier) will die Europäische Kommission nicht nur gesellschaftspolitische Akzente setzen – sie greift tief in die Souveränität der Mitgliedstaaten ein.
Das Dokument, das unter der Generaldirektion JUST (Justice and Consumers) veröffentlicht wurde, enthält zwei weitreichende Vorhaben:
eine rechtliche Anerkennung des Geschlechts „auf Grundlage der Selbstbestimmung – ohne Altersbeschränkung“ sowie eine neue EU-weite Definition sogenannter „im Internet begangener Hassdelikte“ nach Artikel 83(1) AEUV.
Selbstbestimmung ohne Altersgrenze: Ein Experiment ohne Netz?
Im Strategiepapier fordert die Kommission, Verfahren zur „legal gender recognition“ künftig auf Selbstbestimmung zu stützen, frei von medizinischen, psychologischen oder Altersvorgaben.
Das bedeutet: Kinder und Jugendliche könnten künftig ihr Geschlecht amtlich ändern, ohne elterliche Zustimmung oder ärztliche Begutachtung.
Was Befürworter als Schritt zu mehr Freiheit feiern, sehen Kritiker als gefährlichen Bruch mit dem Kindeswohlprinzip.
Denn während nationale Parlamente noch darüber debattieren, ab welchem Alter Jugendliche reif genug sind, über irreversible Identitätsentscheidungen zu bestimmen, will Brüssel bereits die Altersfrage abschaffen.
Juristen warnen: Ein solches Modell unterläuft den Schutzauftrag des Familienrechts, das bislang vorsieht, dass Minderjährige nur in besonderen Fällen eigenständig rechtswirksam handeln können.
Auch medizinische Fachverbände äußern Bedenken, dass gesellschaftlicher oder digitaler Druck die „Selbstbestimmung“ junger Menschen beeinflussen könnte.
EU-Definition von „Hassdelikten“: Brüssel will ins Strafrecht
Noch brisanter ist der zweite Teil der Strategie:
Die Kommission prüft, Artikel 83(1) AEUV zu erweitern, um „im Internet begangene Hassdelikte“ in den Katalog der EU-weit harmonisierten Straftaten aufzunehmen.
Damit würde Brüssel erstmals versuchen, eine einheitliche Definition von Hassrede im Netz festzuschreiben – ein Bereich, der bisher in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt.
Kritiker warnen vor einem „Sprachrecht aus Brüssel“, das nationale Grenzen und Rechtstraditionen übergeht.
Denn was als „Hass“ gilt, bleibt ein politisch dehnbarer Begriff: Während berechtigte Hetze bekämpft werden soll, droht zugleich, dass legitime Kritik oder unbequeme Meinungen unter den Verdacht der Strafbarkeit geraten.
Datenschützer und Juristen verweisen auf die Gefahr einer zentralisierten digitalen Überwachung, wenn EU-weit definierte „Hassdelikte“ über automatisierte Systeme auf Plattformen erkannt und gemeldet werden sollen.
Damit würde sich die EU – in Kombination mit der Digital Services Regulation (DSA) – zu einer Meinungsaufsicht über soziale Medien entwickeln.
Eine neue Phase des sozialen Experiments
Die LGBTIQ+-Strategie 2026–2030 fügt sich ein in eine Reihe von Projekten, mit denen die Kommission gesellschaftliche Themen rechtlich verankern will – von der Genderpolitik bis zur Regulierung von Online-Diskursen.
Kritiker sehen darin eine schleichende Zentralisierung sensibler Politikfelder, die bislang den Mitgliedstaaten vorbehalten waren.
Ob Geschlechtsidentität oder freie Rede – beide Felder betreffen Grundrechte, über die in pluralistischen Demokratien normalerweise offen und kontrovers gestritten wird.
Wenn jedoch Brüssel den Rahmen dieser Debatten per Richtlinie vorgibt, droht aus der Vielfalt Europas eine normierte Identitätspolitik von oben zu werden.
Fazit
Mit der neuen Strategie schiebt die EU eine doppelte Agenda an:
gesellschaftspolitische Umerziehung und digitale Verhaltenslenkung.
Beides verpackt in das Vokabular von „Toleranz“, „Sicherheit“ und „Gleichstellung“.
Doch hinter der moralischen Rhetorik steht ein Machtprojekt:
die Übertragung sensibelster Fragen der Identität und Meinungsfreiheit in die Zuständigkeit der EU-Kommission.
Ein „Europa der Werte“ – oder ein Europa der Kontrolle?
Die Antwort darauf wird bestimmen, wie viel individuelle Freiheit in Zukunft noch Platz hat zwischen Brüssels Paragrafen und moralischen Leitlinien.

