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Seine Ansichten gelten als «gefährlich»: David Icke bleibt für weitere zwei Jahre aus dem Schengen-Raum ausgeschlossen!

Der britische Autor und Regierungskritiker David Icke darf nach eigenen Angaben für weitere zwei Jahre nicht in den Schengen-Raum einreisen. Damit verlängert sich sein seit 2022 bestehender Ausschluss auf insgesamt sechs Jahre. Die niederländischen Behörden begründen die Massnahme mit einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch seine Äusserungen. Besonders brisant: In der jüngsten Begründung werden offenbar auch Videos angeführt, die Icke erst vor wenigen Tagen veröffentlicht hat. Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Darf ein Staat Menschen wegen ihrer Weltanschauung dauerhaft von der Einreise ausschliessen?

Am 13. Oktober 2026 veröffentlichte David Icke eine Erklärung, wonach ihn der niederländische Minister für Asyl und Migration, Bart van den Brink, über die erneute Verlängerung seines Einreiseverbots informiert habe. Es ist bereits die zweite Verlängerung seit November 2022.

Da die Niederlande den Briten im Schengener Informationssystem als unerwünschte Person führen, betrifft die Massnahme nicht nur die Niederlande, sondern den gesamten Schengen-Raum mit rund 30 Ländern.

«Ich werde offenbar als potenzielle Gefahr für die öffentliche Ordnung betrachtet, als bekannter Verbreiter von Verschwörungstheorien», schreibt Icke. Nach seiner Darstellung sei ihm zudem klargemacht worden, dass sein Ausschluss auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden könne, solange er seine Ansichten nicht ändere.

Im Mittelpunkt der behördlichen Begründung steht damit nicht eine strafrechtliche Verurteilung, sondern die Einschätzung, dass seine öffentlichen Aussagen gesellschaftliche Radikalisierung begünstigen könnten.

Behörde verweist auf Ickes aktuelle Videos

Icke veröffentlichte Auszüge aus dem jüngsten Ministerschreiben. Darin werde er weiterhin als potenzielle Gefahr für die öffentliche Ordnung eingestuft, weil seine Äusserungen nach Ansicht der Behörden anti-institutionellen Extremismus fördern könnten.

Die niederländischen Behörden argumentieren demnach, dass die unkritische Verbreitung von Verschwörungserzählungen zur gesellschaftlichen Akzeptanz von Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus beitragen könne. Solche Erzählungen könnten öffentliche Amtsträger entmenschlichen und demokratische Grundsätze untergraben.

Als Beleg verweist das Schreiben laut Icke ausdrücklich auf zwei Veröffentlichungen vom 1. Oktober 2026: ein Gespräch mit seinem Anwalt Jeroen Pols über das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und ein Video über seine Thesen zur Energiepolitik.

Damit geht es nicht mehr ausschliesslich um die ursprünglich für 2022 angenommene Gefahr. Die Behörden ziehen offenbar auch Ickes weiterhin öffentlich vertretene Ansichten heran, um eine erneute Einreisesperre zu begründen.

Icke sieht darin den Versuch, ihn zur Änderung seiner Überzeugungen zu bewegen. Die Behörden werten seine Äusserungen dagegen als Hinweis auf eine fortbestehende Gefährdung.

Alles begann mit einer Friedenskundgebung

Im November 2022 sollte Icke auf einer Kundgebung in Amsterdam sprechen. Noch vor seiner Anreise verhängte die damalige niederländische Regierung unter Mark Rutte ein zweijähriges Einreiseverbot.

Zur Begründung verwiesen die Behörden auf seine Verschwörungserzählungen, erwartete Gegenproteste und mögliche Gefahren für die öffentliche Ordnung. Icke bestreitet, dass von seiner geplanten Teilnahme eine konkrete Gefahr ausgegangen wäre. Er habe lediglich rund 20 Minuten auf einer Friedenskundgebung sprechen wollen.

Das Verbot wurde 2024 verlängert und soll nun bis 2028 bestehen bleiben. Es erstreckt sich damit über verschiedene niederländische Regierungen – zunächst unter Rutte, später unter Beteiligung der Partei von Geert Wilders und inzwischen unter Ministerpräsident Rob Jetten.

Icke sieht darin ein politisches Muster, das unabhängig von der jeweiligen Regierungskoalition fortgesetzt werde.

Ein Land entscheidet – nahezu ganz Europa ist betroffen

Besonders weitreichend ist die Eintragung in das Schengener Informationssystem. Eine von den Niederlanden verhängte Einreisebeschränkung kann damit auch Reisen nach Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und in zahlreiche weitere europäische Staaten verhindern.

Genau diese grenzüberschreitende Wirkung macht den Fall so bedeutsam. Wer entscheidet, wann eine Meinung zur Gefahr für die öffentliche Ordnung wird? Muss eine konkrete Bedrohung nachgewiesen werden, oder genügt die Annahme, bestimmte Äusserungen könnten andere Menschen radikalisieren?

Die Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich auch provokante, unbequeme und falsche Ansichten. Sie ist jedoch nicht grenzenlos. Gewaltaufrufe und bestimmte Formen der Hassrede können eingeschränkt werden. Zudem besteht für ausländische Staatsangehörige kein uneingeschränktes Einreiserecht.

Entscheidend ist deshalb, ob die niederländischen Behörden eine ausreichend konkrete und verhältnismässige Gefährdung nachweisen können.

Jetzt beschäftigt der Fall den Europäischen Gerichtshof

Nach vier Jahren juristischer Auseinandersetzungen hat der Fall den Gerichtshof der Europäischen Union erreicht. Am 29. September 2026 fand in Luxemburg eine mündliche Verhandlung statt.

Das Verfahren trägt das Aktenzeichen C-469/25, Henssen. Der Gerichtshof bestätigt, dass es um einen britischen Staatsangehörigen geht, den die Niederlande wegen einer angenommenen Gefahr für die öffentliche Ordnung im Schengener Informationssystem ausgeschrieben haben.

Der niederländische Staatsrat möchte insbesondere klären lassen, unter welchen Voraussetzungen ein Mitgliedstaat eine solche Ausschreibung vornehmen darf und welchen Ermessensspielraum die nationalen Behörden besitzen.

Damit könnte der Fall über David Icke hinaus Bedeutung erlangen. Die Entscheidung dürfte auch für andere Personen relevant sein, gegen die aufgrund öffentlicher Äusserungen grenzüberschreitende Einreisebeschränkungen verhängt werden.

Icke erwartet nach eigenen Angaben am 28. Januar 2027 den nächsten wichtigen Schritt im Verfahren. Ein abschliessendes Urteil über die Rechtmässigkeit seines Ausschlusses liegt bislang nicht vor.

Wenn unerwünschte Meinungen zur Sicherheitsfrage werden

Der Fall zeigt einen grundsätzlichen Konflikt zwischen staatlichen Schutzpflichten und individuellen Freiheitsrechten. Die niederländischen Behörden berufen sich auf die Abwehr extremistischer Entwicklungen. Icke sieht dagegen seine Meinungsfreiheit verletzt, weil ihm wegen seiner Überzeugungen der Zugang zu zahlreichen europäischen Staaten verweigert werde.

Ob man seine Theorien teilt oder entschieden ablehnt, ist für die rechtliche Kernfrage zweitrangig. Ein demokratischer Rechtsstaat muss begründen können, weshalb die Anwesenheit einer Person eine konkrete Gefahr darstellt und warum weniger einschneidende Massnahmen nicht ausreichen.

Besonders kritisch ist, dass die Behörden nach Ickes Darstellung seine unveränderten Ansichten ausdrücklich als Argument für die Verlängerung des Verbots heranziehen. Sollte eine solche Begründung ohne ausreichenden Nachweis einer konkreten Gefährdung genügen, könnte dies weitreichende Folgen für die Meinungsfreiheit haben.

Icke formuliert seinen Vorwurf deutlich: Die Behörden behaupteten, ihn zum Schutz der Demokratie ausschliessen zu müssen, während sie ihn gleichzeitig wegen seiner Meinungen sanktionierten.

Quelle: Via X