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Bundeshaus in Bern

Zusammen mit NATO-Staaten soll die Ukraine wieder aufgebaut werden – die Schweizer Bevölkerung bezahlt über Milliardenhilfen und soll gleichzeitig mehr Mehrwertsteuer zahlen

Fünf Milliarden für die Ukraine, höhere Steuern für die Schweizer: Der Bundesrat kennt die Korruptionsrisiken – und zahlt trotzdem

Während der Bundesrat von der Schweizer Bevölkerung höhere Steuern für die „Sicherheit“ verlangt, verpflichtet er sich gleichzeitig zu einem milliardenschweren Engagement in der Ukraine. Ein Blick in das offizielle Länderprogramm zeigt: Nur ein Teil der Gelder ist ausdrücklich für Projekte mit Schweizer Unternehmen reserviert. Die übrigen Mittel fliessen in internationale Zusammenarbeit, Reformen, staatliche Strukturen und den Wiederaufbau. Besonders brisant: Der Bundesrat bezeichnet Korruption in der Ukraine selbst als institutionelles Risiko und arbeitet bei der Koordination eng mit den USA und mehreren NATO-Staaten zusammen.

Am 9. Oktober 2026 trat ein neues Abkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine in Kraft. Die offizielle Mitteilung des Wirtschaftsdepartements klingt zunächst unspektakulär: Schweizer Unternehmen sollen stärker am Wiederaufbau der ukrainischen Infrastruktur und Wirtschaft beteiligt werden.

Doch hinter dieser Vereinbarung steht ein wesentlich umfangreicheres Programm.

Der Bundesrat plant, zwischen 2025 und 2036 insgesamt fünf Milliarden Franken für die Unterstützung und den Wiederaufbau der Ukraine einzusetzen. Gleichzeitig will dieselbe Landesregierung die Mehrwertsteuer erhöhen, um zusätzliche Rüstungsausgaben zu finanzieren.

Die Frage drängt sich auf: Wie kann der Bundesrat der Schweizer Bevölkerung erklären, dass zusätzliche Steuern notwendig seien, während er gleichzeitig Milliarden für langfristige Projekte im Ausland bereitstellt?

Fünf Milliarden Franken – aber nur 500 Millionen ausdrücklich für Schweizer Unternehmen

Das offizielle Länderprogramm Ukraine 2025–2028 zeigt, wie die erste Phase finanziert werden soll.

Bis 2028 sind 1,5 Milliarden Franken vorgesehen. Die Aufteilung ist bemerkenswert:

VerwendungszweckBetrag
Entwicklungszusammenarbeit (DEZA)836 Mio. CHF
Frieden und Menschenrechte24 Mio. CHF
Massnahmen für den Schweizer Privatsektor500 Mio. CHF
Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit140 Mio. CHF
Gesamtbetrag1,5 Mrd. CHF

Damit sind lediglich 500 Millionen Franken ausdrücklich für Massnahmen vorgesehen, die sich gezielt an Schweizer Unternehmen richten.

Das entspricht einem Drittel der ersten Phase – und gerade einmal zehn Prozent der langfristig vorgesehenen fünf Milliarden Franken.

Allerdings ist diese Rechnung nicht mit einer endgültigen Verteilung der gesamten fünf Milliarden gleichzusetzen: Für die zweite Phase von 2029 bis 2036 ist die detaillierte Mittelverwendung noch nicht festgelegt. Auch die übrigen Mittel können teilweise Schweizer Unternehmen oder Organisationen zugutekommen. Sie sind jedoch nicht ausdrücklich für die Förderung des Schweizer Privatsektors reserviert.

Der entscheidende Punkt bleibt: Der Bundesrat geht langfristige finanzielle Verpflichtungen ein, deren vollständige Finanzierung und konkrete Verwendung über 2028 hinaus noch offen sind.

Für die Ukraine Milliarden – für die Schweizer eine höhere Mehrwertsteuer

Besonders kritisch wird diese Politik im Zusammenhang mit den Steuerplänen des Bundesrates.

Am 12. August 2026 verabschiedete die Landesregierung eine Botschaft, wonach die Mehrwertsteuer ab 2028 während zwölf Jahren um 0,5 Prozentpunkte erhöht werden soll. Begründet wird dies mit der verschlechterten Sicherheitslage und zusätzlichen Rüstungsausgaben. Insgesamt beziffert der Bundesrat den zusätzlichen Finanzbedarf auf rund 24 Milliarden Franken.

Davon entfallen 15 Milliarden auf zusätzliche militärische Fähigkeiten und weitere neun Milliarden auf gestiegene Rüstungspreise.

Die zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sollen ausschliesslich für die Armee verwendet werden. Die Steuererhöhung dient also nicht unmittelbar der Finanzierung der Ukraine-Hilfe. ws-old.parlament.ch

Doch genau darin liegt der politische Widerspruch. Einerseits erklärt der Bundesrat, die Bevölkerung müsse zusätzliche finanzielle Lasten übernehmen, um die „Sicherheit“+ der Schweiz zu gewährleisten. Andererseits hält er an einem zwölfjährigen Ukraine-Programm über fünf Milliarden Franken fest.

Selbstverständlich lassen sich die beiden Ausgabenbereiche nicht einfach gleichsetzen. Und selbst ein vollständiger Verzicht auf die Ukraine-Hilfe würde den gesamten zusätzlichen Rüstungsbedarf nicht decken.

Aber daraus folgt keineswegs, dass eine Mehrwertsteuererhöhung alternativlos wäre.

Wer zusätzliche Steuern verlangt, muss erklären, weshalb bestehende Ausgaben nicht anders priorisiert werden können. Diese politische Grundsatzfrage wird durch den Verweis auf die Sicherheitslage nicht beantwortet.

Besonders brisant: Der Bundesrat weiss um die Korruption

Der vielleicht aufschlussreichste Abschnitt des gesamten Länderprogramms findet sich auf Seite 20.

Dort steht ausdrücklich: Die Korruption in der Ukraine ist ein institutionelles Risiko für die Umsetzung des Länderprogramms. Das ist keine Behauptung russischer Medien und keine Einschätzung oppositioneller Politiker.

Es ist die eigene Feststellung des Schweizer Bundesrates.

Die Regierung weiss also, dass die Verwendung der Gelder in einem Umfeld erfolgt, in dem Korruption ein ernst zu nehmendes Risiko darstellt. Trotzdem soll das milliardenschwere Engagement über Jahre fortgesetzt werden. Zwar sieht der Bund Risikoanalysen, interne Kontrollen, Audits und eine zusätzliche Überwachung durch externe Dienstleister vor.

Doch die entscheidenden Fragen bleiben: Wie zuverlässig funktionieren solche Kontrollen in einem Land, das sich weiterhin im Krieg befindet? Wie wird sichergestellt, dass Gelder tatsächlich bei den vorgesehenen Projekten ankommen? Und welche Konsequenzen folgen, wenn Unregelmässigkeiten festgestellt werden?

Gerade deshalb müsste die öffentliche Kontrolle der Milliardenbeträge besonders streng sein.

Die Schweiz sitzt mit den USA und NATO-Staaten am Tisch

Ein weiterer bemerkenswerter Abschnitt befindet sich auf Seite 16.

Dort beschreibt der Bundesrat die internationale Koordination der Ukraine-Hilfe.

Die Schweiz gehört demnach gemeinsam mit den USA, der EU, Grossbritannien, Deutschland, Kanada und Schweden einer informellen Kerngruppe von Geldgebern in Kiew an. Mit Ausnahme der EU als Organisation handelt es sich bei den genannten westlichen Partnerstaaten um NATO-Mitglieder.

Das bedeutet nicht, dass die Schweizer Hilfsgelder unmittelbar durch die NATO verwaltet werden. Es zeigt aber, dass die neutrale Schweiz ihre Ukraine-Politik eng mit Staaten koordiniert, die zugleich das westliche Militärbündnis tragen.

Hinzu kommt die sogenannte Ukraine Donor Platform. Diese wurde 2023 auf Grundlage eines Beschlusses der G7 eingerichtet. Ihr Steuerungsausschuss steht unter dem gemeinsamen Vorsitz der Ukraine, der USA und der Europäischen Kommission.

Die Schweiz ist seit April 2024 als Beobachterin beteiligt.

Das Länderprogramm erwähnt ausdrücklich, dass eine stärkere Beteiligung an dieser Plattform der Schweiz ermöglichen würde, bei wichtigen Entscheidungen mitzuwirken.

Hier stellt sich eine grundsätzliche Frage:

Wie unabhängig ist die Schweizer Ukraine-Politik tatsächlich, wenn ihre wirtschaftlichen und politischen Massnahmen innerhalb einer von den USA, der EU und führenden NATO-Staaten geprägten Geberstruktur abgestimmt werden?

Eine solche Zusammenarbeit verletzt nicht automatisch die Neutralität. Sie zeigt jedoch, wie eng die Schweiz inzwischen in die westliche Ukraine-Strategie eingebunden ist.

Schweizer Steuergelder sichern auch private Geschäftsinteressen ab

Die 500 Millionen Franken für den Schweizer Privatsektor sind ebenfalls genauer zu betrachten.

Mit dem neuen Abkommen erhält der Bund die Möglichkeit, Güter und Dienstleistungen für die Ukraine gezielt bei Schweizer Unternehmen zu beschaffen. Ausländische Anbieter können dabei ausgeschlossen werden.

Die Ukraine bestimmt den Bedarf, der Schweizer Bund finanziert die Beschaffung und Schweizer Unternehmen können entsprechende Aufträge erhalten. Das Parlament hat dieser Konstruktion zugestimmt.

Allerdings war sie nicht unumstritten.

Entwicklungsorganisationen kritisierten bereits während der parlamentarischen Beratungen die sogenannte gebundene Hilfe, bei der die Beschaffung an Unternehmen des Geberlandes geknüpft wird.

Sie befürchteten eine problematische Verbindung zwischen Entwicklungshilfe und privatwirtschaftlichen Interessen. ws-old.parlament.ch

Doch damit nicht genug.

Das Länderprogramm sieht zusätzlich vor, private Investitionen gegen Risiken abzusichern. Dazu gehören Garantien, Exportversicherungen und internationale Mechanismen zur Risikominderung.

Der Bund begründet dies damit, dass Banken und Versicherungen die hohen Risiken von Investitionen in einem Kriegsgebiet teilweise nicht oder nur zu sehr hohen Kosten übernehmen wollen.

Damit stellt sich die Frage, ob wirtschaftliche Chancen bei privaten Unternehmen liegen, während ein Teil der Risiken von der öffentlichen Hand getragen wird. Das muss nicht bei jedem Projekt der Fall sein. Doch gerade deshalb braucht es vollständige Transparenz über staatliche Garantien und mögliche Haftungen.

Es geht längst nicht mehr nur um humanitäre Hilfe

Wer das Länderprogramm vollständig liest, erkennt schnell, dass der Bundesrat wesentlich umfassendere Ziele verfolgt.

Neben der Reparatur zerstörter Infrastruktur und der Versorgung der Bevölkerung umfasst das Programm auch die Modernisierung staatlicher Institutionen, die Digitalisierung der Verwaltung, Reformen des Finanzsektors und die Vorbereitung der Ukraine auf einen möglichen EU-Beitritt. Der Bund will die wirtschaftliche Integration der Ukraine in europäische Märkte unterstützen und ein investitionsfreundliches Umfeld schaffen.

Damit beteiligt sich die Schweiz nicht nur am Wiederaufbau, sondern auch an der langfristigen politischen und wirtschaftlichen Umgestaltung des Landes.

Humanitäre Hilfe ist zweifellos notwendig. Menschen brauchen Strom, Wasser, medizinische Versorgung und sichere Wohnungen. Aber humanitäre Nothilfe und die langfristige politische Integration eines Landes in westliche Wirtschaftsstrukturen sind nicht dasselbe.

Beides wird im Schweizer Länderprogramm miteinander verbunden. Gerade ein neutraler Staat müsste deshalb besonders sorgfältig erklären, wo die humanitäre Verpflichtung endet und wo eine politische Positionierung beginnt.

Und wer kontrolliert eigentlich die Schweizer Regierung?

Besonders bemerkenswert ist, dass der Bundesrat im Länderprogramm ausführlich beschreibt, wie die Verwendung der Gelder überwacht werden soll. Gleichzeitig bleibt die grundsätzliche politische Frage weitgehend unbeantwortet:

Warum soll die Schweizer Bevölkerung zusätzliche Steuern akzeptieren, während die Regierung milliardenschwere Auslandsprogramme fortführt, deren langfristige Finanzierung noch nicht vollständig geklärt ist?

Es geht nicht darum, den Menschen in der Ukraine dringend benötigte Hilfe zu verweigern. Es geht darum, zwischen humanitärer Unterstützung, wirtschaftlichen Interessen, politischer Einflussnahme und staatlichen Verpflichtungen sauber zu unterscheiden. Denn diese Unterschiede verschwimmen zunehmend.

Die Schweiz finanziert zivile Infrastruktur, unterstützt Reformen, erleichtert privaten Unternehmen den Marktzugang, beteiligt sich an internationalen Geberstrukturen und übernimmt teilweise wirtschaftliche Risiken.

Gleichzeitig verlangt der Bundesrat von der eigenen Bevölkerung mehr Geld für die militärische Sicherheit.

Fazit: Die Prioritäten des Bundesrates gehören auf den Prüfstand

Die offiziellen Dokumente zeigen eine bemerkenswerte politische Entwicklung.

Fünf Milliarden Franken für die Ukraine bis 2036. Davon zunächst 500 Millionen ausdrücklich für Massnahmen zugunsten Schweizer Unternehmen. Ein bekanntes Korruptionsrisiko. Enge Koordination mit den USA und mehreren NATO-Staaten. Und gleichzeitig der Plan, die Schweizer Mehrwertsteuer für zusätzliche Rüstungsausgaben zu erhöhen.

Jede einzelne dieser Entscheidungen lässt sich politisch begründen. Doch zusammengenommen werfen sie erhebliche Fragen über die Prioritäten der Schweizer Regierung auf.

Der Bundesrat kann nicht einerseits auf knappe finanzielle Mittel verweisen und andererseits erwarten, dass langfristige Milliardenverpflichtungen im Ausland von jeder grundsätzlichen Diskussion ausgenommen bleiben.

Ebenso wenig genügt es, auf bestehende Kontrollmechanismen zu verweisen, wenn die Regierung selbst Korruption als institutionelles Risiko bezeichnet.

Die Schweizer Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren, wohin ihre Steuergelder fliessen, welche wirtschaftlichen Interessen damit unterstützt werden und weshalb zusätzliche Steuern tatsächlich notwendig sein sollen.

Die Behauptung, der Bundesrat lüge über die Notwendigkeit der Mehrwertsteuererhöhung, lässt sich aus diesen Unterlagen allein nicht beweisen. Was sich aber sehr wohl belegen lässt: Die Steuererhöhung ist eine politische Finanzierungsentscheidung – und keine naturgesetzliche Notwendigkeit.

Genau darüber müsste öffentlich gestritten werden, bevor die Bevölkerung erneut zur Kasse gebeten wird.

Quellen